Die AASV-Leitlinien dienen bei der Kontrolle und Eliminierung des Porzinen Reproduktiven und Respiratorischen Syndroms als Referenz für die Einstufung von Betrieben bezüglich des PRRS-Status. Die vorherige Version des AASV-Klassifizierungsschemas beruhte auf den Ergebnissen der Serumüberwachung bei Ferkeln, Jungsauen und Sauen. Die Entwicklung der Schweineindustrie ist sehr dynamisch und seit der ersten Veröffentlichung der AASV-Leitlinien im Jahr 2011 wurden neue Probenahmen vorgeschlagen (z. B. Verwendung von Verarbeitungsflüssigkeiten und oraler Flüssigkeiten). Dies und die bessere Kenntnis der Auswirkungen der Poolbildung und der Aggregation auf die PRRSv-Diagnostik mussten in der kürzlich veröffentlichten Version der AASV-Leitlinien aktualisiert werden (Holtkamp et al., 2021). Im Folgenden erhalten Sie eine Zusammenfassung der neuen AASV-Klassifizierung und der diagnostischen Nachweise, die erforderlich sind, um von einer Kategorie in eine andere zu wechseln (Infografik).
Kategorie I-A Positive Instabile Hohe Prävalenz
Dies ist die Standardkategorie für Betriebe, die keine Belege für eine Einstufung in die anderen Kategorien vorweisen können. Außerdem handelt es sich um die Kategorie der Betriebe, in denen kürzlich ein Ausbruch stattgefunden hat. Bei Ferkeln wird eine hohe Prävalenz mit hoher PRRSv-Virämie erwartet.
Kategorie I-B Positive Instabile Niedrige Prävalenz
Ein Betrieb kann in diese Kategorie eingestuft werden, wenn er 90 Tage lang eine intermittierende Ausbreitung von PRRSv bei Ferkeln festgestellt hat. Um in diese Kategorie aufgenommen zu werden, können entweder das Serum von absetzfähigen Ferkeln oder aber Verarbeitungsflüssigkeiten verwendet werden. Der Probenahmeplan für das Serum ist derselbe wie in der Vergangenheit: 30 absetzfähige Ferkel werden monatlich überwacht und in 5er-Pools getestet. Ein Betrieb kann in diese Kategorie eingestuft werden, wenn mindestens 75 % (3 von 4) der monatlichen Tests in einem Zeitraum von 90 Tagen negativ sind.
Ebenso kann die wöchentliche Untersuchung von Verarbeitungsflüssigkeiten, die einen Großteil der Würfe über einen Zeitraum von 90 Tagen umfassen, den Nachweis einer niedrigen Prävalenz und einer intermittierenden Ausbreitung des Virus erbringen. Wenn 75 % (10 von 13) der wöchentlich anfallenden Verarbeitungsflüssigkeiten per RT-PCR PRRSv-negativ getestet wurden, kann ein Betrieb in diese Kategorie eingestuft werden.
Kategorie II Positiv Stabil
Das Hauptmerkmal dieser Kategorie ist, dass die erneute Zirkulation des Virus gestoppt wurde und der Betrieb mindestens 90 Tage lang durchgehend RT-PCR-negative Ferkel produziert. Die erste Überwachungsoption, die diese Kategorie beinhalten sollte, ist das monatliche Testen des Serums von 60 absetzfähigen Ferkeln in 10er-Pools. Wenn die Serumtests aller vier Partien des Monats innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen negativ ausfallen, kann der Betrieb in diese Kategorie eingestuft werden.
Eine zweite Testoption für die Zuordnung in diese Kategorie ist die Kombination von Serum absetzfähiger Ferkel und von Verarbeitungsflüssigkeiten. Bei dieser zweiten Option sollten monatlich 30 Ferkel beim Absetzen überwacht und in 5er-Pools getestet und darüber hinaus eine wöchentliche Probe von Verarbeitungsflüssigkeiten, die die meisten Würfe dieser Woche beinhalten, getestet werden. Die Kategorie ist erreicht, wenn alle RT-PCR-Tests (von Serum und Verarbeitungsflüssigkeiten) über einen Zeitraum von 90 Tagen PRRSv-negativ ausfielen.
Kategorie IIvx Positiv Stabil mit Impfung
Dies ist eine neue Kategorie in der aktuellsten Version der AASV-Richtlinien. Ähnlich wie beim Status „Positiv stabil“ gibt es in der Kategorie IIvx keine erneute Zirkulation des Wildtyps bei den Ferkeln. Der einzige Unterschied zur Kategorie II besteht darin, dass der Einsatz eines modifizierten Lebendimpfstoffs erlaubt ist. Die Überwachungsmerkmale und Anforderungen für die Aufnahme von Betrieben in diese Kategorie sind die gleichen wie in Kategorie II.
Hier ist eine Übergangszeit von zwei Wochen nach Impfung der Sauen zulässig, in der positive Proben erlaubt sind. Danach muss das Vorhandensein des PRRSv-Wildtyps in einer per RT-PCR PRRSv-positiv getesteten Probe ausgeschlossen werden können.
Kategorie III Vorläufig Negativ
Die Kategorie III ist von den Änderungen durch die aktuelle Version des AASV-Klassifizierungsschemas nicht betroffen. Betriebe in dieser Kategorie haben PRRSv durch Betriebsschließung und vollständigen Herdenaustausch oder ähnliche Maßnahmen eliminiert. Um nachzuweisen, dass der Betrieb virusfrei ist, müssen die ELISA-Tests des Serums PRRSv-naiver Jungsauen mindestens 60 Tage nach ihrer Aufnahme im Betrieb negativ bleiben. Für die Zuordnung in diese Kategorie muss das Serum von 60 Jungsauen, die mindestens 60 Tage im Betrieb waren, einzeln auf Antikörper untersucht werden. Alle Proben müssen negativ sein, um in diese Kategorie aufgenommen zu werden.
Kategorie IV Negativ
Auch diese Kategorie bleibt gegenüber der vorherigen Version des AASV-Klassifizierungsschemas unverändert. Betriebe der Kategorie IV sind in Bezug auf Exposition und Verbreitung des Virus negativ. Das Virus ist nicht vorhanden und alle Sauen im Betrieb wurden mithilfe eines ELISA-Tests PRRSv-negativ getestet. Diese Kategorie wird erreicht, wenn per ELISA (in Einzeltests) nachgewiesen wird, dass das Serum von 60 adulten Sauen nach vollständigem Herdenaustausch PRRSv-negativ ist. Alternativ kann diese auch Kategorie erreicht werden, indem das Serum von 60 adulten Sauen ein Jahr nach Zuweisung in die Kategorie III einzeln getestet wird. Alle Proben müssen dann negativ sein.
Schließlich wurde noch eine Voraussetzung zur Beibehaltung jeder einzelnen Kategorie vorgeschlagen. Die diagnostischen Anforderungen sind spezifisch für die Beibehaltung jeder Kategorie und die Verwendung von Serum, Verarbeitungsflüssigkeiten und oralen Flüssigkeiten von Schweinefamilien wird in Betracht gezogen, um die Probenahme zu erleichtern. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link zur Publikation.