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Staatliches PRRS-Tilgungsprogramm in Ungarn

Nach der derzeitigen Lage und den Erfahrungen, die in den letzten eineinhalb Jahren gemacht wurden, wird Ungarn 2020 PRRS-frei sein.

In Ungarn wurde das Virus des Reproduktions- und Atemwegssyndroms der Schweine (PRRSV) zuerst 1995 identifiziert. Bis 2002 war PRRS eine meldepflichtige Krankheit und die Prävalenz der Infektion dementsprechend sehr niedrig (2–3%). 2002 wurde die Erkrankung von der Liste der meldepflichtigen Krankheiten entfernt und nach dem EU-Beitritt Ungarns gelangten Ferkel mit unbekanntem Gesundheitsstatus aus den Niederlanden, Dänemark und Deutschland ins Land, woraufhin die Prävalenz schnell anstieg. Die ausgeprägte genetische Variabilität der neuesten Stämme begünstigt die mehrfache Einschleppung des Virus verschiedenster Herkunft und die langfristige Entwicklung der lokalen Stämme. Aufgrund der negativen Auswirkungen von PRRS auf die Wirtschaftlichkeit der Schweineproduktion und den Sektor der Sicherheit der Lebensmittelkette wurde in Ungarn das Seuchentilgungsprogramm in Kraft gesetzt.

Beim Planungsprozess des Programms zur Tilgung der Krankheit war der wichtigste Schritt, etwas über den Gesundheitszustand der Tiere zu erfahren, einschließlich der (i) Registrierung und der genauen Lokalisierung des gesamten Bestands insbesondere der infizierten Tiere, (ii) der Verteilung der infizierten Tiere in den Produktionsbereichen und (iii) der korrekten Erfassung der Inhaber der verschiedenen Betriebe.

Der Planungsprozess für das PRRS-Tilgungsprogramm begann 2011, als jährliche diagnostische Screening-Tests eingeführt wurden, um die Prävalenz von PRRS in Groß- und Kleinbetrieben zu beurteilen. In den Jahren vor 2014 waren 3,5% der Kleinbetriebe und 4,3% der getesteten Tiere positiv (es wurden hauptsächlich Proben von Zuchttieren entnommen).

Ohne die Durchführungsverordnung gab es bis 2014 keine systematische Durchführung von Screenings zur Beurteilung der Großbestände. Laut neusten Untersuchungen wurde festgestellt, dass 14% der 600 untersuchten Großbestände von PRRSV-Infektionen betroffen waren.

Nach Bekanntgabe des Staatlichen Ministerialerlasses zur PRRS-Tilgung (3/2014 VM; 16. Januar 2014), aber noch vor Veröffentlichung des Staatlichen Tilgungsplans trat der Ausschuss mit den wichtigsten Interessenvertretern des Schweinesektors und Mitgliedern der Zuchtunternehmen zu Konsultationen zusammen und beriet über die Integrierung von Methoden zu dessen Ausführung.

Der Ministerialerlass gibt uns eine genaue Definition des mit PRRSV infizierten Schweins. Demnach ist ein Schwein mit PRRSV infiziert, wenn: (i) es klinische Symptome zeigt oder postmortale Läsionen aufweist, die PRRS ähneln, und das Vorkommen des Virus durch virologische Methoden nachgewiesen wurde; (ii) das Vorkommen des PRRSV oder seines Genoms im Tier nachgewiesen werden kann; (iii) es auf PRRS seropositiv reagiert und nicht geimpft ist und das Vorkommen von Antikörpern durch verschiedene Methoden bestätigt wurde.

Jeder Schweinebetrieb in Ungarn benötigt eine Kennzeichnung bezüglich des entsprechenden Status. (Die Kosten für das Screening sind vom Eigentümer des Betriebs zu bezahlen, für Kleinbetriebe ist die Untersuchung allerdings kostenlos und für Klein- und Mittelstandsunternehmer gibt es staatliche Hilfen.) Alle Schweine in der Aufzuchtherde, einschließlich der Eber und eines bestimmten Prozentsatzes der Mastschweine (95% Konfidenzniveau, 5% Prävalenz), müssen zweimal im Abstand von mindestens 6 Monaten serologisch untersucht werden. In einem PRRS-freien Betrieb ist dieser Vorgang jedes Jahr zu wiederholen. In einem infizierten Betrieb muss der Besitzer einen Tilgungsplan erstellen. Grundlage des Tilgungsplans muss entweder die Betriebsschließung oder die vollständige Eliminierung /Wiederaufstockung sein. Die Kennzeichnung des Betriebs kann nur durch eine serologische Untersuchung erfolgen (ELISA und in Fällen eines unerwartet positiven Befunds durch IPMA), die vom Staatlichen Referenzlabor (NRL) durchzuführen ist. Staatliche Laboratorien, die vom NRL bestimmt wurden, können die Überwachung von PRRS-freien Betrieben übernehmen.

Zuchttiere können nur nach Ungarn importiert werden, wenn sie aus PRRS-freien Betrieben stammen und die bestätigenden Ergebnisse nicht älter als 14 Tage sind. Nach dem Transport muss eine 60-tägige Quarantäne eingehalten werden, wobei die Schweine innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft und 7 Tage vor dem Ende der Quarantäne zu untersuchen sind. Mastschweine, die in PRRS-freie Gebiete oder in Gebiete importiert wurden, die Tilgungsmaßnahmen unterliegen, müssen aus virusfreien Betrieben stammen.

Laut dem Staatlichen Tilgungsplan sind die wichtigsten Ergebnisse, die bis zum 31. Mai 2015 erreicht wurden, die folgenden:

  • In Ungarn ist jeder Kleinbetrieb, der den Behörden bekannt ist, frei von PRRSV-Infektionen.

  • Alle Schweinebetriebe im Nordosten Ungarns (Verwaltungsbezirke Nógrád, Heves, Borsod-Abaúj-Zemplén) sind frei von PRRSV-Infektionen (s. Abbildung).

  • Die südwestliche Region (Verwaltungsbezirke Vas, Zala) ist frei von PRRSV-Infektionen.

  • Während der Durchführung der PRRS-Tilgungsmaßnahmen sammelte man Erfahrungen, die aus ganz verschiedenen Gesichtspunkten wertvoll sind. Ihre Analyse und Umsetzung im Rahmen der Fortbildung von Erzeugern und Veterinären ist nicht nur in Zusammenhang mit der PRRS-Tilgung zu sehen, sondern kann auch übergreifend für den gesamten Schweinesektor von Nutzen sein.

Hungary

Abbildung: Karte von Ungarn mit Angaben zum jeweiligen PRRS-Status der einzelnen Verwaltungsbezirke. Grüne Sternchen kennzeichnen die PRRS-freien Verwaltungsbezirke, das weiße Sternchen den Verwaltungsbezirk mit einem einzigen positiv getesteten Betrieb, während rote Sternchen die Verwaltungsbezirke markieren, in denen Tilgungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die nicht markierten Verwaltungsbezirke wurden PRRS-positiv getestet und werden zu einem späteren Zeitpunkt in das Tilgungsprogramm aufgenommen.

 

Als einzige Abweichung vom Nationalen Tilgungsplan erfüllte der Verwaltungsbezirk Somogy aufgrund eines einzigen Großbestands die Anforderungen für die Kennzeichnung als PRRS-freier Status nicht. Abgesehen von der Siedlung Somogyszob sind alle Schweine im Verwaltungsbezirk Somogy PRRSV-frei. Ende 2017 soll jeder Schweinebetrieb dieses Verwaltungsbezirks PRRS-frei sein.

Wie in der nächsten Phase des Staatlichen Tilgungsplans erklärt wird, werden die Verwaltungsbezirke Baranya, Tolna, Fejér, Pest, Komárom-Esztergom und Hajdú-Bihar im November 2014 zu Gebieten erklärt, in denen Tilgungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Nach der derzeitigen Lage und den Erfahrungen, die in den letzten eineinhalb Jahren gemacht wurden, wird Ungarn 2020 PRRS-frei sein.

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