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Die EU Kommission wird 2024 186 Mio. EUR zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in der EU und weltweit bereitstellen

Die Europäische Kommission wird 2024 185,9 Mio. EUR zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für nachhaltige und hochwertige EU-Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in der EU und weltweit bereitstellen.

21 November 2023
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Das von der Kommission angenommene Arbeitsprogramm für die Absatzförderungspolitik 2024 zielt darauf ab, neue Marktchancen zu entwickeln und dabei die politischen Prioritäten, die Analyse der prognostizierten Ausfuhren in bestehende und aufstrebende Märkte sowie die Beiträge der Interessenträger zu berücksichtigen.

Absatzförderungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU sollen den Landwirtinnen und Landwirten sowie der Lebensmittelindustrie in der EU neue Marktchancen eröffnen und ihre bestehenden Tätigkeiten stärken.

Die für 2024 ausgewählte Kampagnen zur Verfügung stehenden Beträge verteilen sich mit 81,3 Mio. EUR bzw. 85,1 Mio. EUR zu gleichen Teilen auf Absatzförderungsmaßnahmen im EU-Binnenmarkt und in Drittländern. Außerhalb der EU stellen Länder und Regionen mit hohem Wachstumspotenzial die wichtigsten Absatzmärkte dar. Dabei handelt es sich unter anderem um China, Japan, Südkorea, Singapur und Nordamerika. Das Vereinigte Königreich ist nach wie vor einer der wichtigsten Ausfuhrmärkte für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU, auf den mehr als 20 % der Ausfuhren der EU-27 entfallen.

Die im Jahr 2024 ausgewählten Absatzförderungskampagnen sollen auf Produkte aus nachhaltigen landwirtschaftlichen Verfahren abzielen, die dazu beitragen, die Abhängigkeit von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, die Düngung und Wasserverschmutzung zu minimieren, die Treibhausgasemissionen zu senken, den ökologischen Landbau auszubauen und den Tierschutz zu verbessern. 62 Mio. EUR werden speziell für solche nachhaltig erzeugten Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse bereitgestellt, wovon 42 Mio. EUR für ökologische/biologische Erzeugnisse.

Ein weiteres Ziel besteht darin, das Bewusstsein für die Qualitätsregelungen der EU und für Erzeugnisse zu schärfen, die als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), geschützte geografische Angabe (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) eingetragen sind.

Die Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für die Kampagnen für 2024 laufen vom 18. Januar bis zum 14. Mai 2024.

17. November 2023/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu

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