Die Umsetzung erfolgt durch ein Bundesprogramm, für das die Bundesministerin nun die Förderrichtlinie vorlegt. Ab heute können die sauenhaltenden Betriebe in Deutschland einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen – unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro je Betrieb und Investitionsvorhaben.
- Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
- Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
- Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.
16. Sep 2020/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de