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430 Mio. EUR an EU-Mitteln zur Unterstützung des EU-Agrarsektors

Die Kommission schlägt vor, zusätzliche EU-Mittel für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu mobilisieren, die von widrigen Witterungsverhältnissen, hohen Betriebsmittelkosten und verschiedenen Markt- und Handelshemmnissen betroffen sind.

27 Juli 2023
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Das neue Unterstützungspaket umfasst 330 Mio. EUR für 22 Mitgliedstaaten. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten heute das mit 100. Mio. EUR ausgestattete Unterstützungspaket für Landwirtinnen und Landwirte in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei genehmigt, das am 3. Mai vorgelegt wurde. Mehrere andere Maßnahmen, einschließlich der Möglichkeit, höhere Vorschusszahlungen zu leisten, sollen die Landwirte unterstützen, die von widrigen Witterungsverhältnissen betroffen sind.

Landwirtinnen und Landwirte aus Belgien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden erhalten diese außerordentliche Unterstützung in Höhe von 330 Mio. EUR aus dem Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Länder können diese EU-Unterstützung um bis zu 200 % mit nationalen Mitteln aufstocken.

Zusätzlich zu dieser direkten finanziellen Unterstützung schlägt die Kommission vor, höhere Vorschusszahlungen aus GAP-Mitteln zuzulassen. Bis zu 70 % ihrer Direktzahlungen und 85 % von Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zusammenhang mit Flächen und Tieren könnten den Landwirtinnen und Landwirten ab Mitte Oktober zur Verfügung stehen, um ihre Liquiditätssituation zu verbessern. Nachdem in den Mitgliedstaaten Kulturen zerstört wurden, sie einen Verlust an landwirtschaftlichen Nutztieren erlitten haben, und aufgrund von widrigen Klimaereignissen Gebäude, Maschinen und Infrastruktur beschädigt wurden, werden sie auch die Möglichkeit haben, ihre GAP-Strategiepläne zu ändern, um GAP-Mittel in Investitionen umzulenken, die das Produktionspotenzial wiederherstellen. Die von den nationalen Regierungen in diesem Rahmen vorgenommenen Änderungen werden nicht auf die Höchstzahl der zulässigen Änderungen angerechnet. Ebenso wird die Flexibilität bei der Durchführung der sektorspezifischen Programme für Wein sowie Obst und Gemüse gewährt. So können Begünstigte ihre Maßnahmen besser an die derzeitige Marktlage anpassen.

26. Juni 2023/ Europäische Kommission/Europäische Union.
https://ec.europa.eu

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