Das Europäische Parlament hat am Donnerstag das Vorhaben der EU-Kommission abgelehnt, fünf GVO-Produkte zuzulassen. Dabei handelt es sich um genetisch veränderten Mais der Sorten Bt11, 1507, MON 810 (Saatgut und Erzeugnisse) sowie eine glyphosatresistente Baumwollsorte. Sie wiederholten ihre Forderung, das Verfahren zur Genehmigung von Erzeugnissen zu überarbeiten, die genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten.
Die Ablehnung ist für die Kommission nicht bindend. Die Berichterstatter für die fünf entsprechenden Entschließungen sind Bart Staes (Grüne/EFA, BE), Sirpa Pietikäinen (EVP, FI), Guilliaume Balas (S&D, FR), Lynn Boylan (GUE/NGL, IE) und Eleonora Evi (EFDD, IT).
Schmetterlinge und Motten
Die Abgeordneten sind besorgt, dass die Maissorten Bt11 und 1507 bestimmte Schmetterlings- und Mottenarten gefährden könnten. Sie stellen den Begriff der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über „annehmbare lokale Sterblichkeitsraten“ von diesen nicht zur Zielgruppe gehörenden Lepidopteren-Arten in Frage.
Bt-Gift
Die Abgeordneten weisen bei der EFSA-Bewertung des Saatguts der Maissorte MON 810 auf einen Mangel an Daten hin und heben hervor, dass eine mögliche Kreuzkontamination durch eine invasive Pflanzenart mit dem „Bacillus thuringiensis (Bt)“-Gift, das als Pestizid verwendet wird, „große Risiken für Landwirte und die Umwelt birgt.“
Wer entscheidet über die Zulassungen der GVO-Produkte?
Im Fall von MON810-Produkten und der genetisch veränderten Baumwollsorte 281-24-236 × 3006-210-23 × MON 88913 (DAS-24236-5×DAS-21Ø23-5×MON-88913-8) weisen die Abgeordneten darauf hin, dass GVO in der EU durch die EU-Kommission zugelassen werden, ohne Unterstützung durch Gutachten aus den Mitgliedstaaten. Dies sollte eine Ausnahme des üblichen Zulassungsverfahrens darstellen, ist aber zur Regel geworden, so die Abgeordneten.
Donnerstag, 6. Oktober 2016 / PE / Europäischen Union.
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