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Afrikanische Schweinepest: BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über Vorsichtsmaßnahmen, um die Verschleppung der Tierseuche zu verhindern

19 Januar 2018
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort.

Seit dem 21. Juni 2017 wurde ASP bei Wildschweinen erstmals auch in der Tschechischen Republik festgestellt. Am 31. Juli 2017 wurde ASP bei Hausschweinen erstmals auch in Rumänien festgestellt.

Es besteht stets die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird.

Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinepopulation, da hier die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt sind.

Lebensmittel als Infektionsquelle

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgten Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder aber ordnungsgemäß entsorgt (das heißt: für Wildschweine nicht zugänglich) werden.

Für Haus- und auch für Wildschweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z. B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung, oder Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb sollten Reisende, auch Jagdreisende, und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.

Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben.

Januar 2018/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de

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Durchfürungsbeschluss (EU) 2017/1839 Der Kommission vom 9. Oktober 2017 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/426/EU mit Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung des Virus der Afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Drittländern oder Teilen des Hoheitsgebiets von Drittländern, in denen diese Seuche bestätigt ist, in die Europäische Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/78/EU.