Der Freistaat Sachsen legt die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz neu fest, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Dafür wurden jetzt zwei Allgemeinverfügungen erlassen, in denen die Grenzen des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone neu gezogen werden. Aufgrund der neusten Funde mehrerer infizierter Tiere bei Sagar wird die als gefährdetes Gebiet bezeichnete innere Infektionszone im Norden bis an die Landesgrenze zu Brandenburg erweitert. Sie vergrößert sich damit von 135 Quadratkilometer auf 157 Quadratkilometer. Die Pufferzone wird entsprechend erweitert, so dass beide Zonen zusammen eine Fläche von 762 Quadratkilometer umfassen.
Die Umzäunung des gefährdeten Gebiets ist eine zwingende Voraussetzung für die nunmehr anstehende gezielte Entnahme der Wildschweine. Nur so kann eine Verschleppung der Seuche in weitere Gebiete Sachsens verhindert werden. Dies ist eine neue Phase der Tierseuchenbekämpfung. Mit Hilfe der örtlichen Jägerschaft und unter Anleitung des Landkreises Görlitz soll die Wildschweinpopulation sukzessive stark reduziert werden, um dem Virus den Wirt zu entziehen. Alle entnommenen Wildschweine werden auf ASP untersucht und unschädlich beseitigt. Aktuell wird von einer Population von ca. 1200 Wildschweinen im gefährdeten Gebiet ausgegangen. Um den dafür nötigen Aufwand zu honorieren, zahlt das Sozialministerium an die mit der Entnahme beauftragten Jäger eine Entnahmeprämie von 150 Euro pro Wildschwein.
Die Pufferzone, die das gefährdete Gebiet umgibt, wird vergrößert. Sie schließt unmittelbar an das gefährdete Gebiet an und ist mindestens 6 km breit. Räumlich verläuft die Pufferzone entlang der Neiße von der Autobahn A4 bei Görlitz bis an die brandenburgische Grenze im Norden.
Aktuell gibt es in Sachsen 15 bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest.
10. Dezember 2020/ Sachsen/ Deutschland.
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