Wie dem vom spanischen Landwirtschaftsministerium veröffentlichten Bericht „Situation der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa“ zu entnehmen ist, wurden zwischen 2014 und dem 11. Juni dieses Jahres die folgenden Ausbrüche gemeldet:
Anzahl Ausbrüche | Haus-/Wildschweine 2014 |
Haus-/Wildschweine 2015 |
Haus-/Wildschweine 2016 |
Haus-/Wildschweine 2017 |
Haus-/Wildschweine 2018 |
Gesamt |
Polen | 2/24 | 1/52 | 20/80 | 81/741 | 13/1.348 | 117/2.245 |
Lettland | 32/148 | 10/752 | 3/864 | 8/947 | 0/347 | 53/3.058 |
Litauen | 6/45 | 13/111 | 19/303 | 30/1.328 | 5/944 | 53/3.058 |
Estland | 0/41 | 18/723 | 6/1.052 | 3/637 | 0/164 | 27/2.617 |
Tschech. Rep. | 0/0 | 0/0 | 0/0 | 0/202 | 0/28 | 0/230 |
Rumänien | 0/0 | 0/0 | 0/0 | 2/0 | 7/1 | 9/1 |
Ungarn | 0/0 | 0/0 | 0/0 | 0/0 | 0/14 | 0/14 |
Die nachstehenden Karten zeigen die Verteilung der Ausbrüche bei Wild- und Hausschweinen, die dem ADNS von Polen, Lettland, Litauen, Estland, der Tschechischen Republik und Rumänien in den Jahren 2016 und 2017 gemeldet wurden, sowie die aktuelle Situation in den betroffenen EU-Ländern seit Anfang des Jahres 2018:
Im Durchführungsbeschluss 2014/709/EU wurden die betroffenen Mitgliedstaaten und Gebiete gemäß ihrem Risikoniveau und der Seuchenlage in drei verschiedene Teile des Anhangs eingestuft, für die jeweils Beschränkungen für die Verbringung lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse festgelegt wurden. So umfasste Teil III diejenigen Gebiete, in denen das Virus nachweislich zirkulierte, und Teil II die Gebiete, in denen das Virus vereinzelt identifiziert worden war, während Teil I als Pufferzone diente, um die Sicherheit des Systems zu erhöhen. Die Einstufung der Gebiete wurde kontinuierlich an die Entwicklung der Seuchenlage angepasst, um die Ausbreitung der Seuche zu bekämpfen.
Die nachfolgenden Grafiken zeigen den zeitlichen Verlauf der Anzahl der Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen, die dem ADNS von Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik und Rumänien gemeldet wurden.
Um den jüngsten Entwicklungen der Lage in Bezug auf die ASP in der EU Rechnung zu tragen und die mit der Ausbreitung dieser Seuche verbundenen Risiken proaktiv anzugehen, sollten in Polen und Ungarn neue, ausreichend große Gebiete mit hohem Risiko festgelegt und in die Listen in Teil I und Teil II des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU aufgenommen werden. Dementsprechend wird der genannte Anhang durch die Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/834 der Kommission vom 4. Juni 2018 geändert.
Die folgende Karte zeigt die derzeit geltende Regionalisierung:
Dienstag, 12. Juni 2018/ MAPAMA/ Spanien.
http://www.mapama.gob.es