Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich auf eine Änderung des Baugesetzbuches verständigt.
Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, dass für eine Erweiterung von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Um höhere Tierwohlstandards, die vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um oder neu bauen. Dem steht aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, darf nicht ausgebremst werden, so die beiden Bundesminister. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gibt, und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliert.
Horst Seehofer: "Ein Teil der bestehenden Tierhaltungsanlagen im Außenbereich kann aufgrund der geltenden Rechtslage nicht ohne einen zeitaufwendigen Bebauungsplan oder einen Vorhaben- und Erschließungsplan modernisiert werden. Dies führt dazu, dass Verbesserungen dieser Anlagen, die dem Tierwohl dienen, unterbleiben, obwohl die Betreiber sie gern vornehmen würden. Daher wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zeitnah einen Gesetz-entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorlegen, um Änderungen bestehender Tier-haltungsanlagen im Außenbereich, die dem Tierwohl dienen, zu privilegieren, wenn die Änderungen nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen. Dies entspricht einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag."
Sonntag, 10. November 2019/ BMEL/ Deutschland.
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