Der Plan umfasst Leitlinien zur Förderung des umsichtigen Einsatzes antimikrobieller Mittel beim Menschen. Diese Leitlinien gelten allen Akteuren – Ärzten, Pflegepersonal, Apothekern, Krankenhausmanagern und anderen, die bei der Verwendung antimikrobieller Mittel eine Rolle spielen. Sie ergänzen etwa bestehende nationale Leitlinien für die Prävention und Bekämpfung von Infektionen.
Zudem sind in dem Plan über 75 Maßnahmen in drei Hauptbereichen vorgesehen:
Säule 1: Die EU als künftige Best-Practice-Region
Damit die EU zu einer Region werden kann, die beispielhaft vorangeht, müssen sowohl Daten, Koordinierung und Überwachung als auch die Kontrollen verbessert werden. Dadurch werden die Mitgliedstaaten bei der Aufstellung, Durchführung und Überwachung einschlägiger nationaler Aktionspläne zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen, die sie es bei der Weltgesundheitsversammlung 2015 zugesagt haben, unterstützt. Beispiele für die Unterstützung durch die Kommission sind die Bereitstellung evidenzbasierter Daten durch ihre Agenturen, die Aktualisierung der EU-Durchführungsvorschriften für die Überwachung und Meldung von antimikrobiellen Resistenzen bei Mensch und Tier sowie in Lebensmitteln, die Förderung des Lernens voneinander, des Austauschs innovativer Ideen und der Konsensbildung sowie die finanzielle Beteiligung an Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen. In den Aktionsplan einbezogen werden auch Umweltaspekte, die in großem Umfang zur Entwicklung und Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen beitragen.
Säule 2: Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Mit den Maßnahmen in diesem Bereich soll die Forschung gefördert werden und die Innovation zusätzliche Impulse erhalten. Es soll wertvoller Input für wissenschaftsbasierte Politik und rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen generiert und Wissenslücken, etwa über die Rolle antimikrobieller Resistenzen in der Umwelt, sollen geschlossen werden. Die Kommission wird partnerschaftlich mit den Mitgliedstaaten und der Industrie zusammenarbeiten, auch mit kleinen und mittleren Unternehmen, um gegen antimikrobielle Resistenzen bei Bakterien, Pilzen und Parasiten vorzugehen. Dabei werden die WHO-Prioritätenliste der Krankheitserreger sowie Krankheiten wie Tuberkulose, HIV/AIDS, Malaria und vernachlässigte Infektionskrankheiten besonders berücksichtigt.
In Finanzierungs- und Partnerschaftsprogrammen wird es vor allem darum gehen, das Wissen über die wirksame Bekämpfung und Überwachung von Infektionen, einschließlich neuer Diagnosemethoden, zu verbessern und neue Therapien und vorbeugende Impfstoffe zu entwickeln. Die Aktionen in diesen vorrangigen Bereichen werden zur Förderung der öffentlichen Gesundheit beitragen und wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile in Europa und darüber hinaus bringen.
Säule 3: Gestaltung der globalen Agenda
Im Rahmen der international festgelegten Aktionsbereiche wird die EU ihr Engagement und die Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen verstärken und die Zusammenarbeit mit den am meisten betroffenen Entwicklungsländern intensivieren. Als einer der größten Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse kann die EU bei ihren Handelspartnern für ihre Standards und Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen werben. Im Bereich Forschung wird die EU auf ihre erfolgreichen großangelegten internationalen Initiativen aufbauen, beispielsweise die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien und die Initiative für gemeinsame Programme, und eine stärkere, vernetzte Forschungslandschaft mit globaler Reichweite im Bereich antimikrobieller Resistenzen entwickeln.
Donnerstag, 29. Juni 2017 / CE / EU.
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