Die neuen Regelungen verbieten die prophylaktische, d. h. vorbeugende Verabreichung von antibiotikahaltigen Arzneifuttermitteln. Die metaphylaktische Verabreichung, d. h. die Behandlung einer ganzen Gruppe von Tieren, wenn eines von ihnen infiziert ist, soll nur dann gestattet sein, wenn das Risiko einer Ausbreitung der Infektion hoch ist und es keine geeignete Alternative gibt.
Die Europaabgeordneten betonten, dass Antibiotika unter keinen Umständen eingesetzt werden dürfen, um die Leistungsfähigkeit der Tiere zu verbessern oder eine schlechte Tierhaltung zu ersetzen. Rezepte für antibiotikahaltige Futtermittel sollten immer von einem Tierarzt nach einer ordnungsgemäßen körperlichen Untersuchung und Diagnose ausgestellt werden.
Um eine wirksame Bekämpfung der Antibiotikaresistenz zu gewährleisten, drängten die Abgeordneten darauf, die neuen Regelungen für Arzneifuttermittel (die von Futtermittelfabriken oder Fachleuten zubereitet werden) auf alle Tierarzneimittel auszudehnen, die oral über Futtermittel oder Trinkwasser verabreicht werden. Der vereinbarte Text beauftragt die Kommission, die Europäische Arzneimittel-Agentur zu konsultieren und dann geeignete Vorschriften zu erlassen, die bestehende Lücken schließen.
Nächste Schritte
Die Verordnung wird nach ihrer Annahme durch den Ausschuss für Landwirtschaft, das Parlament und den Rat im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist drei Jahre später anwendbar.
Dienstag, 19. Juni 2018/ Europäisches Parlament/ Europäische Union.
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