Bei dem am 26. November 2024 gefundenen Wildschweinkadaver im nördlichen Bereich des Rhein-Hunsrück-Kreises hat das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut, den Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt. Das tote Wildschwein wurde nach aktueller Einschätzung aus dem sich rund 100 Kilometer stromaufwärts befindlichen aktiven ASP-Gebiet am Ufer des Rheins angeschwemmt.
Aufgrund derzeitiger Erkenntnis, dass das tote Wildschwein aus den bestehenden ASP-Restriktionszonen stammt und in Absprache mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wird von der Einrichtung von Sperrzonen um diesen Fundort abgesehen. Das ist eine wichtige Mitteilung für die Landwirtschaft, Jägerschaft und Bevölkerung, da keine Einschränkungen dadurch entstehen.
Um die Seuchenfreiheit in diesem Gebiet um den Fundort bestätigen und nachweisen zu können, müssen mit Hochdruck Maßnahmen ergriffen werden. Dazu kamen direkt nach Bekanntwerden des vorläufig positiven ASP-Ergebnisses am 28. November 2024 Drohnenflüge zum Einsatz. Die Drohnen sollen Wildschweinkadaver aufspüren, um diese auf ASP untersuchen zu können. Großflächig wurden mittlerweile bereits sowohl links- als auch rechtsrheinisch um den Fundort in den Landkreisen Rhein-Hunsrück-Kreis, Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn-Kreis insgesamt 1850 Hektar abgesucht. Das positive Ergebnis ist, dass bisher keine weiteren toten Wildschweine gefunden wurden.
Aktuell sind sehr gut ausgebildete Kadaverspürhunde im Einsatz und die Wasserschutzpolizei sucht gezielt beide Uferbereiche am Rhein zwischen dem aktuellen ASP-Gebiet und dem ASP-positiven Wildschweinfund ab. Bei bisherigen Suchen wurden keine Kadaver gefunden. Die Jägerschaft bitten wir im Zuge der Mitwirkung, derzeit von Drückjagden im Umfeld des ASP-Fundes abzusehen, damit eine mögliche Weiterverbreitung der Tierseuche ausgeschlossen werden kann.
29. November 2024/ Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz/ Deutschland.
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