Am 25. Januar 2021 wurde der Ministerialerlass zur Genehmigung der Wiederaufstockung der Bestände von Schweinehaltungsbetrieben in den von der ASP betroffenen Gebieten in der Provinz Luxemburg veröffentlicht und trat in Kraft. Landwirte aus der Region Gaume, die 2018 ihre Schweine vorbeugend keulen mussten, können ab jetzt ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
Neben dieser Genehmigung für die Wiederaufstockung erlaubt der Ministerialerlass eine weitere Rückkehr zur Normalität, die den gesamten belgischen Schweinesektor betrifft: Es ist nun wieder möglich, unter Einhaltung der Vorschriften und der einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen Schweine unterschiedlicher Herkunft auf ein und dasselbe Fahrzeug zu verladen. Dies gilt sowohl für Schlacht- auch für Zuchtschweine. Ebenso ist es wieder gestattet, Zuchtschweine in verschiedenen Betrieben abzuladen.
20. Januar 2021/ AFSCA/ Belgien.
http://www.afsca.be