X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0
Lesen Sie diesen Artikel in:

ASP Brandenburg: Aufhebung von vier Kerngebieten

In den Kerngebieten 2, 4, 7 und auf dem brandenburgischem Gebiet des Kerngebiets 9 wurden keine ASP-Ausbrüche mehr festgestellt. Die Kerngebiete werden mit Inkrafttreten der Aufhebung am 05.04.2023 in eine Weiße Zone überführt.

5 April 2023
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Seit mehreren Monaten wurden in den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Prignitz sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) keine neuen ASP-Fälle festgestellt. Damit können die dort ausgewiesenen Kerngebiete und Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben werden. So muss insbesondere keine Fallwildsuche mehr durchgeführt werden, bevor eine Fläche bewirtschaftet wird.

Seit September 2020 wurde die ASP aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen. Daraus resultierten bisher elf Kerngebiete, drei dieser Kerngebiete konnten bereits im vergangenen Jahr aufgehoben werden.

Gesamtlage im Land Brandenburg (Stand: 5. April 2023)
Gesamtlage im Land Brandenburg (Stand: 5. April 2023)

Verstärkte Entnahme, Freilandhaltung möglich, Zäune bleiben bestehen

Die ausgewiesenen Kerngebiete (Kerngebiete 2, 4, 7, 9) werden per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben. Die betroffenen Landkreise können für das Kerngebiet geltende Nutzungsbeschränkungen aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft galten. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist grundsätzlich wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten und mit Zustimmung des Landkreises möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt. Weitere Erleichterungen für die Schweinehalter, insbesondere für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II sind jedoch erst mit deren Aufhebung möglich.

In der sich nun anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen. Auch die vorhandenen ASP-Zäune bleiben zunächst bestehen.

4. April 2023/ MSGIV/ Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de/

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3drei3.de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. 3drei3 in 3 Minuten

Zweiwöchentlicher Newsletter über alle Updates bei 3drei3.de

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.

Ähnliche Artikel

Brandenburg: Erster ASP-Fund im Stadtgebiet Cottbus (Chóśebuz)

23-Feb-2023

Bei einem frisch verendeten männlichen Überläufer auf dem Stadtgebiet der Kreisfreien Stadt Cottbus (Chóśebuz), südlich von Gallinchen (Golynk) ist das Virus der Afrikanischen Schweinepest festgestellt worden. Der Fundort befindet sich südlich der A15 innerhalb des bereits bestehenden Kerngebietes 6. Insofern ergibt sich keine neue Seuchenlage.

Ähnliche Produkte

Das Schweinefachgeschäft
Asistencia telefónica
Mehr als 120 Marken und Hersteller