Seit mehreren Monaten wurden in den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Prignitz sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) keine neuen ASP-Fälle festgestellt. Damit können die dort ausgewiesenen Kerngebiete und Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben werden. So muss insbesondere keine Fallwildsuche mehr durchgeführt werden, bevor eine Fläche bewirtschaftet wird.
Seit September 2020 wurde die ASP aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen. Daraus resultierten bisher elf Kerngebiete, drei dieser Kerngebiete konnten bereits im vergangenen Jahr aufgehoben werden.
Verstärkte Entnahme, Freilandhaltung möglich, Zäune bleiben bestehen
Die ausgewiesenen Kerngebiete (Kerngebiete 2, 4, 7, 9) werden per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben. Die betroffenen Landkreise können für das Kerngebiet geltende Nutzungsbeschränkungen aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft galten. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist grundsätzlich wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten und mit Zustimmung des Landkreises möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt. Weitere Erleichterungen für die Schweinehalter, insbesondere für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II sind jedoch erst mit deren Aufhebung möglich.
In der sich nun anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen. Auch die vorhandenen ASP-Zäune bleiben zunächst bestehen.
4. April 2023/ MSGIV/ Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de/