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ASP: Deutschland, Polen und Tschechien treffen sich mit Europäischer Kommission in Brüssel

Deutschland stellt Schutzkorridorkonzept vor – EU-Kommission fordert Polen zur Beteiligung an grenzüberschreitenden Maßnahmen auf.

27 September 2021
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Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch, ist diese Woche nach Brüssel gereist, um sich mit der stellvertretenden Generaldirektorin Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Claire Bury, und ihrem polnischen sowie ihrem tschechischen Amtskollegen über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und insbesondere über Zaunbaumaßnahmen im Grenzgebiet auszutauschen.

Beate Kasch hat der EU-Kommission das deutsche Schutzkorridorkonzept vorgestellt. Ziel dieses Konzeptes ist die Unterbrechung der Infektionsausbreitung nach Westen. Im Sinne einer „weißen Zone“ soll der Korridor von zwei festen Zäunen begrenzt und darin die Wildschweinpopulation gegen Null reduziert werden. Dazu sind abgestufte Maßnahmen, wie die regelmäßige Fallwildsuche, verstärkte Bejagung mit Untersuchung und Entfernung der Kadaver vorgesehen. Die EU-Kommission hat das Konzept begrüßt.

Gleichzeitig ist der Infektionsdruck aus Polen weiterhin hoch. Beate Kasch machte in dem Gespräch daher nochmals deutlich, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen Deutschlands und Polens beim Bau von Wildschweinbarrieren im Grenzgebiet sei. Neben dem ASP-Schutzkorridor in Deutschland sei ein weiterer Korridor mit drittem Zaun auf polnischer Seite eine sinnvolle Ergänzung. Sie forderte ihren polnischen Amtskollegen auf, dies voranzubringen.

Staatssekretärin Beate Kasch erklärte: "Eine Erweiterung unseres Schutzkorridorkonzeptes auf polnischer Seite wäre ein effektives Mittel, um die Ausbreitung der ASP nach Westen aufzuhalten. Leider ist Polen auch weiterhin nicht bereit, sich hier zu bewegen. Und das, obwohl Deutschland personelle, organisatorische und finanzielle Unterstützung zugesagt hatte."

Das BMEL hat bei der EU-Kommission bereits erfolgreich auf eine Mitfinanzierung erforderlicher Zaunbaumaßnahmen hingewirkt: Allein für Brandenburg und Sachsen betrug das mögliche Erstattungsvolumen über neun Millionen Euro. Bisher werden allerdings nur Kosten erstattet, die bei der unmittelbaren Tierseuchenbekämpfung entstehen. Beate Kasch hat deshalb die EU-Kommission gebeten, auch für den präventiven Zaunbau und den Unterhalt eine Finanzhilfe zu gewähren.

23. September 2021/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de

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