X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0
Lesen Sie diesen Artikel in:

ASP: EU-Kommission hebt Sperrzonen III in Brandenburg auf

Damit erleichtert sich die Vermarktung von Schweinefleisch und die Abnahme der Schweine durch Schlachthöfe wird wieder besser möglich.

25 Oktober 2021
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Gute Nachricht für Schweinehalter in den Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch-Oderland: Da es dort in den vergangenen drei Monaten keine weiteren Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen gab, stuft die Europäische Kommission die derzeit als sogenannte Sperrzone III gelisteten Gebiete zu Gebieten der Sperrzone II herab. Diese Änderung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1850). In der Sperrzone III gibt es insgesamt acht gewerbliche Schweinehaltungen mit insgesamt rund 31.500 Schweinen.

Die ASP wurde am 15. bzw. 17. Juli 2021 erstmals im Land Brandenburg – und damit bundesweit – in Hausschweinbeständen festgestellt. Es handelte sich um einen Bestand in Spree-Neiße und zwei in Märkisch-Oderland. Bei ASP-Fällen bei gehaltenen Schweinen muss nach der EU-Verordnung 2021/605 um die Fundorte die Sperrzone III eingerichtet werden, die sich aus einer Schutzzone (Radius drei Kilometer) und einer Überwachungszone (Radius zehn Kilometer) zusammensetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen können lebende Tiere aus den Sperrzonen zur Schlachtung verbracht werden. Allerdings sind bei Tieren aus der Sperrzone III Schlachthöfe in der Regel nicht bereit, die Schlachtung durchzuführen, da die Vermarktung des Fleisches an eine Sonderkennzeichnung gebunden ist, soweit das Fleisch nicht erhitzt wird.

Staatssekretär Michael Ranft erklärte dazu heute in Potsdam: „Dank der konsequent durchgeführten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen hat sich die Seuchenlage in Brandenburg verbessert. Besonders die Situation der Schweinehalter in der Sperrzone III war und ist sehr schwierig. Das Land Brandenburg hat sich gemeinsam mit dem Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Frist zur Aufhebung der Sperrzone III von zwölf auf drei Monate verkürzt wird. Die Entscheidung der EU-Kommission ist eine sehr gute Nachricht. Damit erleichtert sich die Vermarktung von Schweinefleisch und die Abnahme der Schweine durch Schlachthöfe wird wieder besser möglich. Wir haben alle Akteurinnen und Akteure über die aktuelle Entwicklung umgehend informiert. Trotz dieser guten Nachricht bleibt es weiterhin sehr wichtig, dass alle Schweinehehalterinnen und Schweinehalter weiter wachsam sind und die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um einen erneuten Eintrag der ASP in den Hausschweinebestand und die damit verbundenen Folgen zu vermeiden.“

22. Oktober 2021/ MSGIV/ Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de/

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3drei3.de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. 3drei3 in 3 Minuten

Zweiwöchentlicher Newsletter über alle Updates bei 3drei3.de

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.

Ähnliche Artikel

Ähnliche Produkte

Das Schweinefachgeschäft
Asistencia telefónica
Mehr als 120 Marken und Hersteller