Damit werden um den Ausbruchsort Restriktionsgebiete festgelegt und verschiedene Maßnahmen angeordnet.
Im Unterschied zu ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen richten sich die Anordnungen ausschließlich an schweinehaltende Betriebe und Privatpersonen. Es gibt keine weiteren Einschränkungen, wie z. B. das Betreten bzw. Befahren landwirtschaftlicher Flächen in den Restriktionsgebieten, Einbringen der Ernte usw.
Der Sperrbezirk, der in einem Radius von 3 Kilometern um den Ausbruchsort, eingerichtet wird, umfasst folgende Gemeinden, Gemarkungen, Orts- und Gemeindeteile:
- in der Stadt Prenzlau die Gemarkungen Seelübbe, Magnushof, Dreyershof, Augustenfelde, Ewaldshof, Alexanderhof und Alexanderhöhe sowie das gesamte Gebiet des Unteruckersees
- sowie im Amt Gramzow in der Gemeinde Uckerfelde die Ortslage Bietikow.
In der Allgemeinverfügung werden für den Sperrbezirk insgesamt 14 Maßnahmen angeordnet. Unter anderem dürfen aus oder in die hier ansässigen Bestände keine Schweine verbracht werden. Dies betrifft auch verendete oder getötete Schweine, Fleisch, Sperma, Eizellen und Embryonen von Schweinen. Hausschlachtungen sind verboten. Andere Haustiere als Schweine, ausgenommen Bienen, dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde aus einem oder in einen Betrieb mit Schweinehaltung verbracht werden. Die Halter von Schweinen haben sämtliche Tiere abzusondern.
In einem Radius von 10 Kilometern um den Ausbruchsort wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, das folgende Gemeinden, Gemarkungen, Orts- und Gemeindeteile umfasst:
- In der Stadt Prenzlau: die gesamte Ortslage Prenzlau, die Gemarkungen Güstow, Basedow, Klinkow, Ellingen, Blindow, Wittenhof, Stegemannshof, Wollenthin, Bündigershof und Birkenhain
- In der Gemeinde Nordwestuckermark: die Gemarkungen Röpersdorf, Zollchow mit Hohenzollchow und Dollshof, Schmachtenhagen mit Louisenthal, Groß Sperrenwalde, Beenz, Ferdinandshof, Lindenhagen, sowie Sternhagen mit Sternhagen Gut
- Im Amt Gramzow: die Gemeinde Oberuckersee, die Gemarkungen Strehlow mit Strehlow Vorwerk, Potzlow mit Potzlow Ausbau und Potzlow Abbau, Seehausen mit Berghausen und Brandmühle, Warnitz mit Quast, Neuhof, Trumpf und Turnersruh, Melzow, Blankenburg mit Heidehof und Koboltenhof, die Gemeinde Gramzow in der Ortslage Gramzow, Gebiete westlich der Schulzenstraße, nördlich der Prenzlauer Straße bis zur Meisterstraße, westlich der Meisterstraße, nordwestlich und nördlich der Bahnhofstraße bis zur Kreuzung K7315, westlich der K7315 sowie in der Ortslage Lützlow Gebiete westlich der Lützlower Straße, Am Kietz und Randowhöhe, in der Gemeinde Uckerfelde die Gemarkungen Hohengüstow, Bertikow, Weselitz und Falkenwalde mit Klein und Neu-Kleinow, in der Gemeinde Grünow die Gemarkungen Grünow mit Drense, Dreesch, Mönchehof mit Heises Hof, in der Gemeinde Randowtal die Gemarkungen Ziemkendorf und Eickstedt mit Eickstedt Ausbau und Rollberg
- Im Amt Brüssow: in der Gemeinde Schenkenberg die Gemarkungen Schenkenberg, Baumgarten, Ludwigsburg und Dauerthal.
Für das Beobachtungsgebiet gelten insgesamt zehn Anordnungen. Unter anderem dürfen Schweine nicht auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, getrieben oder transportiert werden. Verendete oder getötete Schweine, Fleisch, Sperma, Eizellen und Embryonen von Schweinen dürfen nicht verbracht werden. Ausnahmen können auf Antrag durch das Veterinäramt erteilt werden.
6. Juli 2022/ Landkreis Uckermark/ Deutschland. https://www.uckermark.de/