Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat in seiner heutigen Sitzung erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen ist das Kerngebiet) beschlossen. Einen entsprechenden Erlass hat das Verbraucherschutzministerium heute an die Veterinärämter der betroffenen Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald geschickt. Das teilte Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, die Leiterin des Landeskrisenstabes, heute in Potsdam mit.
Auf der Grundlage der Schweinepest-Verordnung ist die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gesamten gefährdeten Gebiet vorläufig untersagt. Ausgenommen hiervon sind bislang nur Weidehaltungen.
Mit dem heutigen Erlass erhalten die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Vollzugshinweise, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlicher Flächen einheitlich und schrittweise zu erlauben. Die Kriterien für diese Entscheidung sind: Wildschweine dürfen nicht aufgeschreckt werden, und Kadaver dürfen auf keinen Fall in das Erntegut gelangen, damit die Tierseuche nicht verbreitet wird.
Deshalb müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden.
Zwei neue ASP-Fälle vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, damit Gesamtzahl bei 34 – Fundorte liegen alle im Kerngebiet.
25. Sept 2020/ MSGIV/ Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de