Aufgrund weiterer Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Landkreis Meißen und im Landkreis Bautzen in Nähe der Landesgrenze zu Brandenburg erweitert der Freistaat Sachsen die Restriktionszonen mit tierseuchenrechtlich begründeten Auflagen.
Die westliche Grenze der sogenannten Sperrzone II verläuft künftig nördlich von Meißen zunächst entlang der Elbe und dann mit dem Grödel-Elsterwerdaer-Floßkanal bis zur Landesgrenze zu Brandenburg. Im Norden des Landkreises Bautzen wird die Sperrzone II um ein dreieckiges Gebiet zwischen den Gemeinden Kamenz, Schwepnitz und Bernsdorf erweitert, das im Norden von der Landesgrenze begrenzt wird. Die Anordnungen für Land- und Forstwirtschaft, die Jägerschaft und die Öffentlichkeit in den bestehenden Sperrzonen bleiben unverändert erhalten und gelten auch in den Erweiterungsgebieten.
Bei der Ausweisung der Sperrzonen sind neben einer Mindestgröße der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) von 10 km um die Ausbrüche auch die Ergebnisse der epidemiologischen Ermittlungen, die topographischen Bedingungen, die Wildschweinepopulation, die Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, aber auch die Strukturen des Handels und der örtlichen Schweinehaltungen zu berücksichtigen, genauso wie u.a. die natürlichen Grenzen und zäunbare Gebietsstrukturen.
Nach aktuellen Angaben des TierSeuchenInformationssystems (TSIS) gibt es mittlerweile insgesamt 3.984 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Die Zahl der ASP-Fälle in Hausschweinebeständen ist nach dem Ausbruch in einer Freilandhaltung in Baden-Württemberg auf fünf angestiegen.
14. Juni 2022/ Sachsen/ Deutschland.
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