Die Restriktionszonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden geringfügig erweitert. Die Pufferzone genannte Sperrzone I wird im Westen bis in die Landkreise Nordsachsen und Mittelsachsen hinein ausgedehnt, um einen aus einer parallelen Zäunung bestehenden Schutzkorridor zu errichten. Die als gefährdetes Gebiet bezeichnete Sperrzone II wird im Süden geringfügig erweitert. Sie umfasst künftig den kompletten Landkreises Bautzen bis an die Landesgrenze zu Tschechien sowie kleine zusätzliche Flächen der Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sowie der Landeshauptstadt Dresden.
Mit der Ausdehnung der Pufferzone um wenige Kilometer nach Westen wird die juristische Möglichkeit für die Errichtung des Schutzkorridors geschaffen. Insgesamt wird es zunächst drei dieser Korridore geben. Neben dem derzeit in Planung befindlichen Westkorridor bestehen bereits weite Teile von Schutzkorridoren im Norden an der gemeinsamen Landesgrenze mit Brandenburg und im Osten parallel zur Grenze mit Polen. Schutzkorridor ist die Fläche zwischen zwei parallelen, im Abstand von rund zwei Kilometer verlaufenden Zäunungen nach dem Modell der »Weißen Zone«. In diesem Schutzkorridor wird intensiv nach Fallwild gesucht. Zudem wird in Absprache mit den örtlichen Jägern und Revierinhabern der Schwarzwildbestand reduziert.
In Sachsen gibt es seit 31. Oktober 2020 insgesamt 1720 Nachweise von Afrikanischer Schweinepest in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen.
4. November 2022/ Sachsen/ Deutschland.
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