Ab sofort können Schweine aus der ASP-Überwachungszone auch in andere Betriebe verbracht werden, die sich auch außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim befinden. Das wird durch einen Erlass geregelt, den das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) herausgab.
Bislang war ein Transport nur innerhalb der Zone möglich. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Tiere von weiteren Betrieben aufgenommen werden können. Nach Durchführung einer Risikobewertung kann nun die Verbringung gehaltener Schweine zwecks Durchlaufens des Produktionszyklus vor der Schlachtung in einen Betrieb derselben Lieferkette genehmigt werden, auch wenn sich der Bestimmungsbetrieb außerhalb der Überwachungszone befindet.
In der Begründung heißt es: Die negativen Ergebnisse bisheriger Untersuchungen in der ASP-Sperrzone rechtfertigen diese Möglichkeit.
In der Restriktionszone befinden sich rund 30.000 überschwere Tiere. Insgesamt sind ca. 300 landwirtschaftliche Familienbetriebe mit rund 200.000 Schweinen betroffen.
23. August 2022/ Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/ Deutschland.
http://www.ml.niedersachsen.de