Aufgrund der stabilen Seuchenlage können im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Sperrzonen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) deutlich verringert werden. Bisher umfassten die Restriktionsgebiete eine Gesamtfläche von etwa 120.000 Hektar. Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 05.06.2023 verringert sich die Fläche auf rund 30.000 Hektar. Dies bedeutet insbesondere für die Landwirtschaft und die Jagd in der Region große Erleichterungen. Die Reduzierung erfolgt in Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis Prignitz und dem Landwirtschaftsministerium. Die notwendige Zustimmung für diese Maßnahme wurde jetzt durch die EU erteilt.
Bis zu einer vollständigen Aufhebung bleiben notwendige Maßnahmen in den verbliebenen Restriktionsgebieten bestehen. Das schließt auch die zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der ASP errichteten Zäune südlich der Autobahn A24 mit ein, hier müssen die Tore bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Am 24. November 2021 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmalig im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein festgestellt. Das Geschehen im Landkreis ist zweigeteilt, markiert durch die Autobahn A24. Es gab seither insgesamt 47 Nachweise des ASP-Virus bei Wildschweinen, nur ein Befund vom 2. Dezember 2021 stammt aus dem Bereich Redlin und damit nördlich der A24.
Die übrigen 46 Feststellungen, zuletzt im Oktober 2022, erfolgten südlich der A24 innerhalb des ausgewiesenen und eingezäunten Kerngebietes.
5. Juni 2023/ Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern/ Deutschland.
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