Die beiden Sperrzonen, die nach Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Spree-Neiße eingerichtet wurden, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die entsprechenden Tierseuchenallgemeinverfügungen wurden durch die beiden Landkreise veröffentlicht.
Damit entfallen die vorübergehenden strengen Einschränkungen innerhalb der Restriktionsgebiete um die drei Ausbruchsorte. Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Die Auflösung der Sperrzonen III ist eine gute Nachricht für die schweinehaltenden Betriebe in den betroffenen Gebieten. Damit erleichtert sich wieder die Vermarktung der Schweine aus dieser Region. Das erlauben insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen aus den Schweinebeständen, nach denen klar ermittelt werden konnte, dass keine Verschleppung der Tierseuche stattgefunden hat. Ich appelliere dennoch an alle Schweinehehalterinnen und Schweinehalter, weiter wachsam zu sein und unbedingt die strengen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um weitere Ausbrüche bei Hausschweinen zu verhindern.“
Die Sperrzone III wird bei Ausbruch der ASP in Hausschweinbeständen eingerichtet und setzt sich zusammen aus einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km).
25. August 2021/ MSGIV/ Deutschland.
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