Bei ihrem Besuch in der weißen Zone bei Neuzelle zeigten sich die Leiterin des ASP-Landeskrisenstabs, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und Agrarstaatssekretärin Silvia Bender beeindruckt von den Arbeiten, die in den vergangenen Wochen geleistet wurden: rund 125 Zaunkilometer wurden verbaut und mehr als 120 Lebendfallen werden aufgestellt. Mit Unterstützung unter anderem der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks und vieler Helferinnen und Helfer vor Ort wurde die weiße Zone mit rund 250 Quadratkilometern um das erste Kerngebiet mehrfach nach Fallwild abgesucht.
Innerhalb der festgelegten Restriktionszonen (Kerngebiet, weiße Zone, gefährdetes Gebiet, Pufferzone) hat die vollständige Entnahme von Wildschweinen in der weißen Zone oberste Priorität. Neben der Fallenjagd sind Einzel- und Bewegungsjagden auf Anordnung der Behörden möglich. Für die Entnahme und Ablieferung an den Abgabestellen der Landkreise zahlt das Land eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro (unter 30 Kilo Lebendgewicht) und 50 Euro (über 30 Kilo Lebendgewicht). Andere Wildarten dürfen vorläufig nicht bejagt werden.
Innerhalb des Kerngebiets sind ebenfalls Fallen- und Einzeljagd auf Anordnung des Kreises wieder möglich. In den Restriktionszonen außerhalb der weißen Zone gibt es keine jagdlichen Einschränkungen.
Damit gibt es jetzt insgesamt 183 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg:
- Landkreis Spree-Neiße 14
- Landkreis Oder-Spree 147
- Landkreis Märkisch-Oderland 22
- Land Brandenburg gesamt 183
1. Dezember 2020/ MSGIV/ Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de