Die Europäische Kommission hat die Daten zu den Auswirkungen der Ausfuhren von vier Kategorien landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf den EU-Markt analysiert. Sie kam zu dem Schluss, dass dank der Arbeit der Koordinierungsplattform und der am 2. Mai 2023 eingeführten befristeten Maßnahmen die Marktverzerrungen in den fünf an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten beseitigt sind.
Eine konstruktive Haltung aller Teilnehmer der Plattform trug zur Lösung konkreter Probleme bei und stellte sicher, dass Ausfuhren in Drittländer außerhalb der EU gelangen und sogar steigen.
Daher wurde Folgendes vereinbart:
- Die geltenden Maßnahmen laufen heute aus.
- Die Ukraine hat sich bereit erklärt, innerhalb von 30 Tagen alle rechtlichen Maßnahmen (einschließlich etwa eines Ausfuhrgenehmigungssystems) zu treffen, um einen Anstieg der Getreidemengen zu vermeiden.
- Bis dahin muss die Ukraine ab dem 16. September 2023 wirksame Maßnahmen zur Kontrolle der Ausfuhr von vier Warengruppen ergreifen, um Marktverzerrungen in den benachbarten Mitgliedstaaten zu verhindern. Die Ukraine wird der Plattform spätestens zum Dienstschluss am Montag, dem 18. September 2023, einen entsprechenden Aktionsplan vorlegen.
- Die Europäische Kommission und die Ukraine werden die Lage über die Plattform überwachen, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können.
- Die Europäische Kommission wird keine Beschränkungen auferlegen, solange die wirksamen Maßnahmen der Ukraine in Kraft sind und uneingeschränkt funktionieren.
15. September 2023/ EC/ Europäischen Union.
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