Baden-württembergische Ferkelerzeuger sollen einmalig für das Jahr 2022 von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) entlastet werden. Konkret ist ein pauschaler Erstattungsbetrag pro Zuchtsau in Höhe von bis zu 12,50 Euro vorgesehen. Der Erstattungsbetrag errechnet sich aus den Jahresbeiträgen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unter Einbeziehung von Durchschnittswerten zu den aufgezogenen Ferkeln je Zuchtsau sowie die sogenannte Remontierung von Jungsauen.
Die Förderung erfolgt über die TSK BW in Form von De-minimis Beihilfen (Agrar) an die Sauenhaltungsbetriebe. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird die TSK BW alle Sauenhaltungsbetriebe anschreiben und Sie über die Fördermöglichkeit informieren.
8. März 2022/ Baden-Württemberg/ Deutschland.
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