X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Baden-Württemberg: Land entlastet Ferkelerzeuger mit bis zu 1,52 Millionen Euro

Das Land stellt bis zu 1,52 Millionen Euro für die Entlastung der baden-württembergischen Ferkelerzeuger bei den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bereit.

14 März 2022
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Baden-württembergische Ferkelerzeuger sollen einmalig für das Jahr 2022 von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) entlastet werden. Konkret ist ein pauschaler Erstattungsbetrag pro Zuchtsau in Höhe von bis zu 12,50 Euro vorgesehen. Der Erstattungsbetrag errechnet sich aus den Jahresbeiträgen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unter Einbeziehung von Durchschnittswerten zu den aufgezogenen Ferkeln je Zuchtsau sowie die sogenannte Remontierung von Jungsauen.

Die Förderung erfolgt über die TSK BW in Form von De-minimis Beihilfen (Agrar) an die Sauenhaltungsbetriebe. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird die TSK BW alle Sauenhaltungsbetriebe anschreiben und Sie über die Fördermöglichkeit informieren.

8. März 2022/ Baden-Württemberg/ Deutschland.
https://www.baden-wuerttemberg.de

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3drei3.de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. 3drei3 in 3 Minuten

Zweiwöchentlicher Newsletter über alle Updates bei 3drei3.de

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.