Der aktuelle Fall im Landkreis Meißen in Sachsen befindet sich rund 150 Kilometer von der bayerischen Landesgrenze entfernt. In Bayern ist bislang kein Fall der ASP aufgetreten. Das ASP-Frühwarnsystem umfasst insbesondere eine flächendeckende Untersuchungspflicht aller erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP in den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen. Schweinehaltende Betriebe sind zudem aufgefordert, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Bayern hat bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP ergriffen. Die neue ASP-Hundestaffel umfasst mittlerweile mehr als 40 Kadaversuchhunde und zugehörige Hundeführer, die im Ausbruchsfall neben modernster Drohnentechnik und Wärmebildkameras eine schnelle und effektive Fallwildsuche sicherstellen sollen.
Teil der umfangreichen Präventionsmaßnahmen sind zudem insbesondere ein Anreizprogramm zur intensiven Bejagung von Wildschweinen mit einer Aufwandsentschädigung von bis zu 100 Euro pro erlegtem Wildschwein und die Beschaffung von Zaunmaterial. Zu den umfangreichen Präventionsmaßnahmen gehören auch besondere Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung. Zur Vorbereitung auf den Ernstfall finden zudem regelmäßig Tierseuchenübungen sowohl innerhalb Bayerns als auch mit anderen Ländern statt.
22. Oktober 2021/ Bayerische Staatsregierung/ Deutschland.
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