Der Verwaltungsausschuss für Schweinefleisch hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember die Gewährung der Beihilfen für die private Lagerhaltung ab dem kommenden 4. Januar befürwortet.
Die wichtigsten Regelungen sind:
- Die Beihilfesätze erhöhen sich um knapp 19 % im Vergleich zum März 2015.
- Die Einlagerung von Speck wird ebenfalls bezuschusst.
- Nach einer Mindestlagerzeit von zwei Monaten ist eine vorzeitige Auslagerung zu Exportzwecken sanktionsfrei möglich.
- Die einzulagernde Mindestmenge beläuft sich auf 10 t bei nicht entbeintem Fleisch und auf 15 t bei entbeintem Fleisch.
Donnerstag, 3. Dezember 2015/ Culture Viande/ Frankreich.
http://cultureviande.fr/