Dem jüngsten Bericht der OIE zufolge gibt es bereits 8 bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen. Die heute von der belgischen Bundesagentur für Lebensmittelsicherheit (AFSCA) aktualisierten Informationen sprechen jedoch von 9 Fällen.
Nach Angaben der OIE wurden die jüngsten Ausbrüche in Buzenol, Étalle, festgestellt, wo es 3 Fälle gab, von denen 2 verendet waren. Es handelt sich um dieselbe Gegend, in der die ersten Fälle nachgewiesen wurden.
Die AFSCA (Bundesagentur für Lebensmittelsicherheit) und der Wallonische Öffentliche Dienst (SPW) haben in den letzten Tagen dringende, koordinierte Maßnahmen beschlossen. In Wallonien wurden strenge Kontrollmaßnahmen eingeführt.
Diese Maßnahmen betreffen ein Gebiet von 63.000 Hektar, das von der AFSCA und dem SPW im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission festgelegt wurde. Die Verordnung sieht folgende Maßnahmen vor, die bis einschließlich 14. Oktober gelten:
- Verbot von Jagdaktivitäten jeder Art, um die Verbreitung von Wildschweinpopulationen zu verhindern. Diese Maßnahme, zusammen mit der aktiven Suche nach Wildschweinkadavern, wird es ermöglichen, das infizierte Gebiet genau abzugrenzen.
- Verbot der Fütterung von Wildtieren, um die Gefahr einer Konzentration der Population und damit einer weiteren Kontamination zu vermeiden.
Die Beamten der betroffenen Kantone haben das Verfahren für die Suche nach Tierkadavern eingeleitet. Diese Maßnahme soll am 26. September evaluiert werden.
Das festgelegte Verfahren legt die Vorgehensweise bei der Entdeckung eines Wildschweins eindeutig fest. Nur die Vertreter des Ressorts für Natur und Forstwirtschaft sind befugt, die Tierkörper zu beseitigen. Mit dem Transport der Kadaver zu den Sammelstellen ist ein spezielles Team beauftragt.
Die Schweinehaltungsbetriebe, die sich in oder in der Nähe des betroffenen Gebiets befinden, haben besondere Anweisungen erhalten, um den Kontakt mit dem Virus zu vermeiden.
Jede Entdeckung eines Wildschweinkadavers durch die Öffentlichkeit ist unverzüglich dem Callcenter des Wallonischen Öffentlichen Dienstes (1718) zu melden, wobei der genaue Fundort anzugeben und jeglicher Kontakt strikt zu vermeiden ist. Die Meldung eines jeden aufgefundenen Wildschweins an die zuständigen Behörden ist eine kollektive staatsbürgerliche Verantwortung.
Vorübergehendes Fahrverbot in Wäldern
Das Befahren von Waldwegen ist bis einschließlich 14. Oktober verboten. Ausnahmen im Rahmen der für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erforderlichen Maßnahmen und im Einklang mit den empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen gelten für folgende Personen:
- Mitarbeiter des Ressorts für Natur und Forstwirtschaft;
- Mitarbeiter des Ressorts für Natur- und Agrarstudien;
- Inhaber von Jagdrechten und deren vereidigte Wachen;
- Eigentümer;
- Mitarbeiter des wallonischen Überwachungsnetzwerkes für Wildtiergesundheit;
- Mitarbeiter der Gesundheitspolizei;
- Bedienstete der Gemeinde- und Bundespolizei.
Mittwoch, 19. September 2018/ Gouvernement Wallon/ Belgien.
http://www.wallonie.be
Montag, 24. September 2018/ AFSCA/ Belgien. http://www.afsca.be/ppa/actualite/belgique/