Nachdem Belgien bereits auf europäischer Ebene als „frei von Afrikanischer Schweinepest“ eingestuft worden war, erhielt das Land diese Anerkennung am 21. Dezember 2020 auch von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE). Damit wurde die Ausrottung der Krankheit auf belgischem Staatsgebiet bestätigt, was die Aufhebung eines Teils der Biosicherheitsmaßnahmen in den infizierten Gebieten und die Rückkehr zur „Normalität“ im Hinblick auf den Verkehr in den Wäldern ermöglicht hat.
Seit dem 25. Januar 2021 dürfen Landwirte, die ihre Schweine im Jahr 2018 aufgrund des ASP-Ausbruchs in Gaume vorsorglich keulen mussten, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
Ebenso gilt seit dem 1. April 2021 wieder das Forstgesetz in den infizierten Gebieten (zusätzlich zu den Coronavirus-Schutzmaßnahmen, die Gruppen im Freien auf maximal 4 Personen begrenzen).
Derzeit ist ein Dekret in Vorbereitung, in dem die Zoneneinteilung überarbeitet und vereinfacht wird: Die infizierte Zone wird zur Überwachungszone, und die beiden anderen Zonen werden zu einer einzigen Beobachtungszone zusammengelegt.
Für das gesamte Gebiet, d. h. auf einer Fläche von 1.106 km2, gilt weiterhin Folgendes:
- Beibehaltung der Zäune bis zum 31.03.22; danach soll geprüft werden, ob ein Abbau möglich ist.
- Fortsetzung der Überwachung und Suche nach Wildschweinkadavern bis 31.08.21
- Angepasster Wildschwein-Abschussplan
- Es ist wieder möglich, das Fleisch der in diesem Gebiet erlegten Wildschweine zu vermarkten.
25. März 2021/ Wallonie/ Belgien.
https://www.wallonie.be