Ab dem 25. Dezember 2023 ist es nicht mehr zwingend erforderlich, vor jeder Behandlung einer Gruppe kranker Schweine Proben der Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest (ASP) einzureichen. Die Finanzierung der Analyse dieser Proben durch die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) wird am 1. Januar 2024 eingestellt. Von diesem Zeitpunkt an werden nur noch von der FASNK finanzierte Analysen durchgeführt, wenn ein konkreter Verdacht auf ASP vom Tierarzt gemeldet wird. Die geänderten Vorschriften wurden mit dem Ministerialbeschluss vom 15. Dezember 2023 veröffentlicht.
In Belgien gibt es seit 2020 keine infizierten Tiere mehr. Die obligatorische Probenahme war eine Folge des Ausbruchs im September 2018, als die ASP bei Wildschweinen in der Provinz Luxemburg bestätigt wurde. Auf verschiedenen Ebenen wurden damals Maßnahmen ergriffen, um die Einschleppung und Ausbreitung der ASP in Schweinebetrieben zu verhindern. Zwei Jahre später war Belgien wieder frei von ASP.
21. Dezember 2023/ Vilt/ Belgien.
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