Auf praktischer Ebene versteht man unter Biosicherheit im Allgemeinen die betriebsorganisatorischen und physischen Maßnahmen, die darauf abzielen, das Risiko grenzüberschreitender Tierseuchen (TAD) zu verringern. Im weiteren Sinne handelt es sich um einen strategischen und ganzheitlichen Ansatz für das Management relevanter Risiken. Ein hohes Maß an Biosicherheit ist für den Schutz des EU-Gebiets gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen unerlässlich, da viele dieser Krankheiten verheerende Folgen nicht nur für die Viehwirtschaft, sondern auch für die Gesellschaft im Allgemeinen mit sich bringen können.
In seinen Schlussfolgerungen betont der Rat die zentrale Rolle der Biosicherheit bei der Bewältigung aktueller Bedrohungen wie der Afrikanischen Schweinepest und der Maul- und Klauenseuche und unterstreicht die große Bedeutung der Mitwirkung und Zusammenarbeit aller relevanten Sektoren und Akteure, d. h. nicht nur der Landwirte und anderer Tierhalter, sondern auch beispielsweise der Transporteure und Jäger.
Zu diesem Zweck fordert der Rat die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, für ausreichende Biosicherheitskapazitäten und angemessene finanzielle Mittel sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zu sorgen.
Die Schlussfolgerungen heben auch die durch den Menschen verursachten Risiken und die wichtige Rolle von Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen bei der Eindämmung dieser Risiken hervor.
Council conclusions on "biosecurity: an overall concept with a unitary approach"
Dienstag, 18. Juni 2019/ Consilium/ Europäische Union.
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