Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Ergänzungshaushalt beschlossen. Auf Vorschlag des Bundesministers für Landwirtschaft und Ernährung, Cem Özdemir, sind in dem Ergänzungshaushalt 120 Millionen Euro für Hilfsmaßnahmen infolge des Ukraine-Krieges vorgesehen.
Die Krisenhilfen sollen allen landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen können. Profitieren sollen insbesondere energieintensive Betriebe, wie z.B. in der Tierhaltung und im Obst- und Gemüseanbau. Um die Auswirkungen des Ukraine-Krieges abzufedern, stellt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten 500 Millionen Euro aus der Krisenreserve zur Verfügung. Nach dem Verteilungsschlüssel erhält Deutschland gut 60 Millionen Euro. Mitgliedsstaaten können die ihnen zugewiesenen Mittel um den doppelten Betrag national aufzustocken. Die Mitgliedstaaten können das Geld für Sektoren einsetzen, die von einer Marktstörung infolge gesteigerter Betriebskosten oder Handelsbeschränkungen betroffen sind. Den Mitgliedstaaten wird überlassen, welchen konkreten Sektor sie auswählen, wobei sie das Ausmaß der Marktstörung berücksichtigen müssen. Das BMEL beabsichtigt, entsprechende Krisenmaßnahmen aufzulegen und von der Aufstockungsmöglichkeit nach Art. 219 GMO in Höhe von bis zu 120 Millionen Euro Gebrauch zu machen.
27. April 2022/ BMEL/ Deutschland.
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