Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/467 der Kommission vom 23. März 2022 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren wird den Mitgliedstaaten eine Beihilfe der Europäischen Union in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Landwirtinnen und Landwirte in der Union abzumildern.
Auf Deutschland entfällt ein Anteil in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Der Bund stellt zusätzliche 120 Millionen Euro zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte bereit. Damit stehen insgesamt rund 180 Millionen Euro zur Verfügung, die gezielt landwirtschaftlichen Betrieben in den Sektoren zugutekommen sollen, die am stärksten von Marktstörungen infolge des Ukraine-Kriegs betroffen sind.
Mit den Hilfsmaßnahmen sollen Betriebe in den Sektoren der Nahrungsmittelproduktion unterstützt werden, für die eine negative Gewinnänderung infolge des Ukrainekriegs ermittelt wurde. Dies betrifft Obst- und Gemüsebaubetriebe mit geschützter Produktion sowie Freilandgemüsebaubetriebe, Obstbaubetriebe, Weinbaubetriebe, Hühner-, Puten- und Entenmast-Betriebe sowie Betriebe mit Schweinemast, Sauenhaltung und Ferkelaufzucht.
Höhe der Beihilfe:
- Schweinemast 128 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastschweinen,
- Ferkelaufzucht 32 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Ferkeln,
- Sauenhaltung 99 Euro je durchschnittlich gehaltener Sau.
Pro Unternehmen wird die Förderung auf maximal 15 000 Euro begrenzt. Die Auszahlung hat bis zum 30. September 2022 zu erfolgen.
20. Juni 2022/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de