Die Herbstferien sorgen in Deutschland für vermehrten Reiseverkehr. Auch aus diesem Grund informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erneut über Maßnahmen, die Reisende, Fernkraftfahrer, Schweinehalter und Jäger unbedingt beachten sollten, um die Eintragung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland zu vermeiden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner appelliert: "Sorg- und Aufmerksamkeit sind gefragt, von uns allen! Bisher haben wir noch keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland feststellen müssen, und wir tun alles dafür, das auch zu verhindern. Die Afrikanische Schweinepest nehme ich äußerst ernst. Sie ist zwar ungefährlich für Menschen, aber eine schwere Viruserkrankung, die Wild- und Hausscheine befällt. Damit die Schweinepest nicht nach Deutschland eingetragen wird, sind Information und Prävention besonders wichtig. Daher ist Unterstützung und Achtsamkeit entscheidend – bei all jenen, die privat oder beruflich reisen, bei Schweinehaltern und Jagdausübenden. Denn es sind vor allem Menschen, die die Seuche verbreiten, indem sie beispielsweise Speisereste mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen unachtsam wegwerfen. Das ist eine Infektionsquelle für Wildschweine, die das Virus dann auf Hausschweine übertragen können."
Im Juni hat das Bundeskabinett die vom BMEL vorgelegte Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um im Fall des Ausbruchs schneller handeln zu können. Folgende Maßnahmen sind dadurch im Ausbruchsfall möglich:
Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, beispielsweise durch Umzäunung
Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete.
Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden.
Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren
Möglichkeit der Anordnung, dass neben Jägern (Jagdausübungsberechtigten) auch andere Personen einer verstärkten Bejagung nachgehen können, soweit eine unverzügliche und wirksame Bekämpfung der ASP nicht sichergestellt ist.
Freitag, 19. Oktober 2018/ BMEL/ Deutschland.
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