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BMEL sichert Förderung für bestehende Biogasanlagen

Der Bundestag hat am Freitag mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die zielgerichtete Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestands gesichert.

4 Februar 2025
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Der Bundestag hat Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung beschlossen. Ziel des Maßnahmenpakets ist die Optimierung der Förderung der systemdienlichen flexiblen Verstromung von Energie aus Biomasse und die Erhöhung der Planungssicherheit für bestehende Biogasanlagen, insbesondere für solche mit bestehendem kommunalen Wärmenetzanschluss.

Die Anschlussförderung für Bestandsanlagen wird von zehn auf zwölf Jahre verlängert, um die Anpassung an das neue System zu erleichtern und notwendige Investitionen hierfür anzureizen. Diese Maßnahmen stärken die Rolle des bedarfsgerechten Einsatzes von Biomasse als eine wichtige Stütze der Energiewende, vor allem in ländlichen Regionen.

Die Ausschreibungsvolumina für Biomasse werden von rund 2 GW auf etwa 2,8 GW angehoben, mit einem besonderen Fokus auf die Jahre 2025 und 2026. Die Verrechnung aus nicht benötigten Ausschreibungsmengen für Biomethan ist dabei mit eingerechnet. Darüber hinaus soll die Förderung mit der Anforderung einer mindestens dreifachen Überbauung flexibler gestaltet werden, um ihre Integration in das Gesamtsystem zu verbessern.

Zukünftig soll Biogas vor allem flexibel eingesetzt werden, um die Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Dazu wird die Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsstunden begrenzt und die Förderung bei schwach positiven Strompreisen (≤ 2 Cent pro Kilowattstunde) ausgesetzt. Der Flexibilitätszuschlag wird von 65 auf 100 Euro pro Kilowatt und Jahr deutlich erhöht, um Anreize für einen bedarfsgerechten Betrieb zu schaffen. Die Übergangsfrist für den Wechsel von Bestandsanlagen nach Bezuschlagung in die Anschlussförderung wird von derzeit 5 auf lediglich 3,5 Jahre verkürzt. Für kleinere Biogasanlagen bis 350 Kilowatt wurde zudem eine Bagatellgrenze eingeführt, in welcher eine rund zweifache Überbauung bereits ausreichend für eine Förderung ist. Zudem ist eine weitere Absenkung des Maisdeckels ab 2025 von 35 auf 30 Masseprozent sowie ab 2026 von 30 auf 25 Masseprozent vorgesehen.

3. Februar 2025/ BMEL/ Deutschland. https://www.bmel.de/

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