Die seit Anfang 2018 in Brandenburg für Jägerinnen und Jäger geltende Aufwandsentschädigung für die Meldung und Beprobung von tot aufgefundenen Wildschweinen wird von aktuell 30 Euro ab dem 1. Dezember 2019 auf 50 Euro erhöht. Das erklärte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher heute (20. November) in Potsdam. Durch den Nachweis der Erreger bei mehreren Wildschweinen in der Woiwodschaft Lebus nahe der deutsch-polnischen Grenze ist das Seuchengeschehen bis auf 80 Kilometer an Brandenburg herangerückt. Das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die brandenburgische Wildschwein-Population ist damit weiterhin hoch.
Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Je früher die Afrikanische Schweinepest erkannt wird, desto größer sind die Chancen, einen möglichen Ausbruch der Seuche in unserem Schwarzwildbestand erfolgreich zu bekämpfen. Dabei spielt die Suche nach verendeten Wildschweinen eine zentrale Rolle. Deshalb stärken wir als eine erste Maßnahme jetzt die Früherkennung.“
Diese Aufwandsentschädigung für Jägerinnen und Jäger wird vom Land für das Auffinden des Fallwildes, die Meldung sowie die Entnahme einer Probe finanziert und von den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte gewährt.
Damit die Seuche nicht ins Land eingeschleppt wird, spielt auch die Sensibilisierung und Information der Schweinehalter und der Öffentlichkeit über die drohende Gefahr eine zentrale Rolle. „Ich bitte alle Menschen, die aus den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Regionen nach Brandenburg reisen, keine fleischhaltigen Lebensmittel mitzubringen“, so Nonnemacher.
Das Verbraucherschutzministerium weist auch nochmals auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben und der Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung hin.
Mittwoch, 20. November 2019 / Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) / Deutchsland.
https://msgiv.brandenburg.de/