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Brandenburg: Verbraucherschutzministerium stoppt Tiertransporte nach Russland, Belarus und Ukraine

Das Verbraucherschutzministerium (MSGIV) hat einen entsprechenden Erlass an die abfertigenden Landkreise verschickt, die somit solche Transporte nicht mehr abfertigen dürfen.

13 April 2022
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Angesichts des Krieges in der Ukraine sind lange Transporte von Tieren wie Rindern, Schafen oder Schweinen aus dem Land Brandenburg nach und durch Russland (mit Ausnahme von Kaliningrad) und Belarus sowie nach und durch die Ukraine ab sofort und bis auf weiteres untersagt. Das Verbraucherschutzministerium (MSGIV) hat einen entsprechenden Erlass an die abfertigenden Landkreise verschickt, die somit solche Transporte nicht mehr abfertigen dürfen.

Bei jeder grenzüberschreitenden Abfertigung von Tiertransporten muss eine tierschutzgerechte Versorgung bis zum Zielort gewährleistet sein. So müssen Transportunternehmen und Organisatoren der Transporte bei jeder Anmeldung eines Tiertransports zwingend Ruheorte und Versorgungsstellen im Drittland nachvollziehbar belegen und der Transport zum Bestimmungsort muss ohne Umwege gesichert sein.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Kann eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere nicht auf der gesamten Strecke gewährleistet werden, ist ein Transport nicht genehmigungsfähig. Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit einhergehende unübersichtliche Lage können wir weder für die Sicherheit der Transporteure noch für die der Tiere garantieren, auch wenn die Transporte möglicherweise nicht direkt durch Kriegsgebiet verlaufen. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, Transporte aus Brandenburg nach Russland, Belarus und in die Ukraine bis auf weiteres auszusetzen.“

Die Situation in Russland, Belarus, der Ukraine und an den Grenzen der EU kann sich durch Kriegshandlungen und die Sanktionen täglich ändern. Die politische und fachliche Kommunikation zwischen den europäischen und russischen Behörden ist bereits stark gestört oder nicht mehr gewollt. Vor diesem Hintergrund können unnötige Schmerzen, Leiden und Schäden der Tiere aufgrund verlängerter Transportzeiten und eventuellem Nichtabladen an Versorgungsstellen nicht ausgeschlossen werden.

12. April 2022/ MSGIV/ Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de

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