Das Bundeskabinett hat den von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG).
Lebensmittel tierischer Herkunft sind künftig mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Eine fünfstufige Skala gibt Auskunft über die Haltungsstufe (Haltungsform Stall, Haltungsform Stall + Platz, Haltungsform Frischluftstall, Haltungsform Auslauf/Freiland und Haltungsform Bio). In einem ersten Schritt werden Händler verpflichtet frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen.
Nach der Verabschiedung im Kabinett ist er von der Europäischen Kommission zu notifizieren, denn Produkte aus anderen EU-Ländern dürfen nicht diskriminiert werden.
12. Oktober 2022/ Die Bundesregierung/ Deutschland.
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