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Bundeslandwirtschaftsministerium erweitert Schweinepest-Verordnung für den Ausbruchsfall

Das Bundesministerium erweitert derzeit die Schweinepest-Verordnung, um den zuständigen Behörden in den Ländern im Ausbruchsfall zu ermöglichen, flexibler Zäune oder andere Wildtierbarrieren aufzustellen.

22 Januar 2020
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Am Rande der Internationalen Grünen Woche in Berlin ist die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zu einem Gespräch mit ihrem polnischen Amtskollegen Jan Krzysztof Ardanowski zusammengekommen. Schwerpunkt des Treffens war der Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Seit November 2019 werden ASP-Fälle in Westpolen, nahe der deutschen Grenze gemeldet.

Eine gute Zusammenarbeit der beiden Länder ist bereits seit langer Zeit etabliert. Die Minister vereinbarten nun vier konkrete Punkte, die weiter dazu beitragen sollen, die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern.

  • Erarbeitung eines gemeinsamen Maßnahmenkatalogs zur Stärkung der bisherigen Anstrengungen - im Gespräch ist u.a. die Einrichtung eines eingezäunten Korridors entlang der Grenze, um ein Einwandern infizierter Wildschweine nach Deutschland zu verhindern.
  • Es wird geprüft, wie das deutsche Technische Hilfswerk bei der Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer Seite behilflich sein kann. Dazu findet zeitnah ein Vor-Ort-Besuch statt.
  • Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und Forschung.
  • Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung, die eine drastische Verringerung der Wildschweindichte insgesamt u.a. durch Abschuss als effektive Präventionsmaßnahme hervorhebt.

Ministerium erweitert "Schweinepest-Verordnung" Auch zur Vorbereitung auf einen möglichen Ernstfall wurden in Deutschland weitere Maßnahmen ergriffen: Das Bundesministerium erweitert derzeit die Schweinepest-Verordnung, um den zuständigen Behörden in den Ländern im Ausbruchsfall zu ermöglichen, flexibler Zäune oder andere Wildtierbarrieren aufzustellen. Damit können Wanderbewegungen von Wildscheinen wirksam eingeschränkt werden – das zeigen Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, auch die Wissenschaft empfiehlt dieses Vorgehen. Die Verordnungsänderung wird in Kürze dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet.

Bislang kann die zuständige Behörde nur im so genannten Kerngebiet, einem Teil des gefährdeten Gebiets, solche Barrieren errichten. Zukünftig soll es auch möglich sein, das gefährdete Gebiet und die Pufferzone abzusperren. Beide Bereiche werden - in Abhängigkeit von der Situation vor Ort - von den zuständigen Behörden rund um einen ASP-positiven Kadaver eingerichtet. Als Pufferzone wird ein Bereich um das gefährdete Gebiet bezeichnet, in dem keine ASP-Fälle nachgewiesen wurden, aber dennoch Schutzmaßnahmen gelten oder angeordnet werden können.

21. Januar 2020/ BMEL/ Deutchsland.
https://www.bmel.de

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