Nachdem die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, den ressortabgestimmten Gesetzentwurf für ein dreistufiges Tierwohlkennzeichen zur Notifizierung in Brüssel vorgelegt hat, hat sie heute die Kriterien für das neue staatliche Tierwohlkennzeichen der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese werden Grundlage der zum Gesetz zugehörigen Verordnung sein.
Das anspruchsvolle staatliche Siegel hat zur Voraussetzung, dass nur diejenigen damit werben dürfen, die verpflichtend und überprüfbar höhere Tierschutzanforderungen, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, erfüllen. Die Zeit von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres wird dabei in den Blick genommen. Mindestens 20 Prozent mehr Platz für die Tiere gelten bereits in der ersten Stufe, aber auch ressourcen- und managementbezogene Kriterien liegen zu Grunde. Das Kennzeichen wird zunächst für Schweine gelten, dann ausgeweitet werden zum Beispiel auf Geflügel.
Tierwohlkennzeichen ist freiwillig
Dazu erklärt Bundesministerin Klöckner: "Warum ist das Tierwohlkennzeichen nicht verpflichtend für alle? Weil das Kennzeichen dem Verbraucher ein Mehr an Tierwohl anzeigen soll, denn die Anforderungen liegen über den gesetzlichen Mindeststandards.
Das staatliche Tierwohlkennzeichen ist mehr als ein reines Haltungskennzeichen. Wir zeichnen nicht bereits Produkte aus, die lediglich den gesetzlichen Mindeststandard erfüllen. Das Tierwohlkennzeichen soll dem Verbraucher aber auf den ersten Blick vermitteln: Hier handelt es sich um ein Produkt, in dem ein Mehr an Tierwohl zur Grundlage liegt.
Verbraucher wollen aber nicht wissen, ob sich jemand an die gesetzlichen Mindestanforderungen gehalten hat, was selbstverständlich sein sollte und keines besonderen Labels bedarf. Verbraucher wollen wissen, wo mehr Tierwohl drinsteckt, sie wollen das beim Einkauf auch erkennen können. Deshalb dürfen nur diejenigen mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen werben, die verpflichtend und überprüfbar höhere Kriterien von der Geburt bis zur Schlachtung des Tieres eingehalten haben. Im Übrigen ist auch das Bio-Siegel freiwillig und nicht verpflichtend und bis heute ein Erfolg."
Hintergrund:
Das staatliche Tierwohlkennzeichen wird drei qualitativ aufeinander aufbauende Stufen haben, um die Vermarktungschancen zu optimieren. Pro Stufe werden die Anforderungen höher sein. Die Kriterien des Kennzeichens sind u.a.:
- mehr Platz für die Tiere,
- mehr Beschäftigung und Raufutter,
- stärkere Buchtenstrukturierung,
- keine betäubungslose Ferkelkastration,
- längere Säugephase,
- Einstieg in den Ausstieg aus dem Schwänzekupieren,
- weitergehende Anforderungen an Eigenkontrollen,
- bessere Transportfahrzeuge ab 4 Stunden Transport,
- Tiergesundheitsbenchmarking,
- mehr Tierschutz bei der Schlachtung,
- regelmäßige Tierschutzfortbildung der Tierhalter,
- Tränken, die ein Saufen aus offener Fläche ermöglichen.
Umfragen zeigen: Die große Mehrheit der Verbraucher ist bereit, mehr für Lebensmittel zu bezahlen, wenn die Tiere besser gehalten werden. Ein Großteil der Verbraucher wünscht sich eine staatliche Tierwohl-Kennzeichnung (81 Prozent). Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode wurde deshalb eine Tierwohlkennzeichnung bis zur Mitte der Legislaturperiode vereinbart.
Mittwoch, 6. Februar 2019/ BMEL/ Deutschland.
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