Nach Bestätigung der Förderfähigkeit haben die Mitgliedsbetriebe dieser Organisationen und Kontrollsysteme ab dem 04. Juni 2024 die Möglichkeit, Anträge auf Förderung laufender Kosten zu stellen, die durch eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren entstehen.
Um den Einstieg in das Anerkennungsverfahren zu erleichtern, bietet die BLE am 09. April 2024 von 10 bis 12 Uhr ein kostenfreies Web-Seminar für Erzeugerorganisationen, Kontrollsysteme und Interessierte an. Darin werden die Inhalte der Richtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen vorgestellt.
Höhe der Förderung
Eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Das BMEL unterstützt die Betriebe mit einer Förderung dieser Mehrkosten, gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden.
Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden. Förderfähige Mehrkosten sind solche, die dem Betrieb durch die Erfüllung von sogenannten Premiumanforderungen in den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio entstehen.
2. April 2024/ BLE/ Deutschland.
https://www.ble.de/