Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Mit der so genannten AVV Gebietsausweisung möchte die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Nitrat-Richtlinie bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten ändern und weiter vereinheitlichen.
Grundlage für die Verwaltungsvorschrift ist die geänderte Düngeverordnung, der der Bundesrat im Frühjahr 2020 zugestimmt hatte. Die Bundesländer werden darin verpflichtet, bis zum 30. November 2022 die entsprechenden Gebiete neu auszuweisen.
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Herausforderungen hin, die die bundesweite Düngeverordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift in den Ländern auslöst.
Für die Beendigung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens seien binnen kürzester Frist die Landesdüngeverordnungen anzupassen. Insbesondere die tatsächliche Ausweisung der Nitrat-belasteten Gebieten werde die Landesverwaltungen in der Kürze der vorgegebenen Fristen große Anstrengungen kosten, betont der Bundesrat.
Der Bundesrat spricht sich für eine zügige Novellierung des Düngegesetzes aus, um eine rechtssichere Grundlage für ein effektives Wirkungsmonitoring zu erhalten. Er weist darauf hin, dass auch Medikamente und Pflanzenschutzmittel das Grund- und Oberflächenwasser belasten - daher sei ein System zur Herkunft und Identifizierung erforderlich.
Teil der Einigung mit der EU-Kommission sei auch die Ausweitung der Nitrat-Messstellennetze der Länder, um bis spätestens 2028 überall in Deutschland ein geostatisches Verfahren anwenden zu können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder beim Ausbau des Messstellennetzes finanziell zu unterstützen.
Zudem bittet er die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern und in enger Abstimmung mit der EU-Kommission für die Zukunft auf der Basis eines belastbaren Monitorings ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln und die dafür notwendigen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorzubereiten.
8. Juli 2022/ Bundesrat/ Deutschland.
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