Die Bundesregierung soll das Tierschutzrecht entsprechend weiterentwickeln, heißt es in einer Entschließung, die die Länder am 12. April 2019 gefasst haben.
Herkunft zurückverfolgen
Die Überprüfung der Tierkadaver gebe Aufschluss über etwaige Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, begründet der Bundesrat seine Initiative. Um die Verstöße ahnden zu können, sei außerdem gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Herkunft der Tiere zurückverfolgen lässt, fordern die Länder weiter.
Vereinbarkeit mit europäischen Vorgaben
Für den Fall, dass europäische Vorgaben solche routinemäßigen Kontrollen nicht zulassen, solle sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass das EU-Recht entsprechend überarbeitet wird.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Freitag, 12. April 2019/ Bundesrat/ Deutschland.
https://www.bundesrat.de