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Bundesrat stimmt Arbeitsschutzkontrollgesetz zu

Um Mängel unter anderem in der Fleischindustrie zu beheben, hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes auf den Weg gebracht.

21 Dezember 2020
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Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz werden geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie geschaffen und die Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht gestärkt. Es sieht auch in anderen Branchen bundesweit einheitliche Regeln vor, unter anderem zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten.

Arbeitnehmerrechte sichern, Kontrolle stärken

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz umfasst unter anderem folgende Regelungen:

  • In der Fleischindustrie sind ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Zeitarbeit verboten: Schlachtung und Zerlegung dürfen dann nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Das Fleischerhandwerk - Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten - ist davon ausgenommen.
  • Eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung macht es auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich, Auftragsspitzen ausschließlich in der Fleischverarbeitung durch Leiharbeit aufzufangen – allerdings unter strengen Auflagen und Kontrolle.
  • In der Arbeitsstättenverordnung wird künftig bestimmt, wie die Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen, auch abseits des Betriebsgeländes.
  • Um die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder Betriebe häufiger kontrollieren.
  • Mit Ausnahme des Fleischerhandwerks müssen Arbeitgeber in der Fleischindustrie den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Belegschaft verpflichtend elektronisch aufzeichnen. Die Geldbußen sollen bei Verstößen auf 30.000 Euro erhöht werden.

Wirksame Kontrolle für anständige Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen und Unterkünfte der Arbeiter in der Fleischindustrie seien nicht länger hinnehmbar, hatte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits im Sommer zum Kabinettbeschluss betont.

16-Stunden-Tage und beengtes Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften würden nicht länger akzeptiert, gezielte Kontrolle und klare Verhältnisse seien das Gebot der Stunde.

18. Dezember 2020/ Die Bundesregierung/ Deutschland.
https://www.bundesregierung.de/

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