Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat am 19. April 2023 für den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gestimmt. Zuvor wurde der von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegte Entwurf am 15. Dezember 2022 im Bundestag in seiner ersten Lesung debattiert.
Auf einer Pressekonferenz im Juni stellte Bundesminister Özdemir die Eckpunkte zum geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vor, Mitte Oktober passierte der Gesetzesentwurf das Bundeskabinett – ein weiterer Schritt, um die rechtlichen Voraussetzungen auf den Weg zu bringen. Am 25. November stand der Gesetzesentwurf im Bundesrat auf der Tagesordnung, dieser hat den Entwurf in einer ersten Stellungnahme befürwortet.
Lebensmittel tierischer Herkunft sind künftig mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Eine fünfstufige Skala gibt Auskunft über die Haltungsstufe (Haltungsform Stall, Haltungsform Stall + Platz, Haltungsform Frischluftstall, Haltungsform Auslauf/Freiland und Haltungsform Bio). In einem ersten Schritt werden Händler verpflichtet frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen. Weitere Tierarten und Produkte sollen folgen.
19. April 2023/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de/