Nach Tierarzneimittelgesetz in der Fassung vom 21. Dezember 2022 (TAMG) werden die bundesweiten Kennzahlen der halbjährlich ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten dieses Jahr erstmalig auf Grundlage des gesamten Kalenderjahres 2023 bestimmt und vom BVL veröffentlicht. Die Aktualisierung des Tierarzneimittelgesetzes Ende des Jahres 2022 beinhaltete neben Änderungen der Methodik zur Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit Anpassungen der Nutzungsarten, die zur Teilnahme am Benchmarking verpflichtet sind.
Die bundesweiten Kennzahlen stehen ab sofort für den Vergleich mit den betrieblichen Therapiehäufigkeiten des 2. Halbjahres 2023 bereit. Betriebe, welche die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren.
Schweine (Sus scrofa domestica) | Kennzahl 1 | Kennzahl 2 | |
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Saugferkel | nicht abgesetzte Saugferkel ab der Geburt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird | 14,868 | 36,571 |
Ferkel unter 30 kg | Ferkel ab dem Zeitpunkt, ab dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird bis zum Erreichen eines Gewichts von 30 kg | 1,096 | 9,765 |
Mastschweine | zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von mehr als 30 kg | 0,253 | 3,215 |
Zuchtschweine | zur Zucht gehaltene Sauen und Eber ab der Einstallung zur Ferkelerzeugung | 1,296 | 4,223 |
15. Februar 2024/ BVL/ Deutschland.
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