Nachdem in einem Hausschweinebestand in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen am 25. Mai 2022 durch das Veterinäramt Emmendingen der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt worden war, war vom Landratsamt eine Schutz- und Überwachungszone um den betroffenen Betrieb in Forchheim eingerichtet und eine Allgemeinverfügung erlassen worden.
Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung, die nach EU-Recht drei Monate gilt, werden ab Donnerstag, 25. August 2022 die Bestimmungen beendet und die Sperrzone wird aufgehoben. Somit gilt auch die Leinenpflicht nicht mehr.
24. August 2022/ Landkreis Emmendingen/ Deutschland.
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