Ziel ist es, die Gesundheit der Bürger zu schützen, die Bewegungsfreiheit von Menschen, die reisen müssen, zu gewährleisten und sicherzustellen, dass wesentliche Waren und Dienstleistungen verfügbar bleiben.
Die Leitlinien enthalten Grundsätze für einen integrierten Ansatz für eine wirksame Grenzverwaltung zum Schutz der Gesundheit bei gleichzeitiger Wahrung der Integrität des Binnenmarktes
Die Mitgliedstaaten können Kontrollen an den Binnengrenzen aus Gründen der öffentlichen Ordnung einführen, wozu in äußerst kritischen Situationen auch die öffentliche Gesundheit gehören kann. Solche Grenzkontrollen sollten organisiert werden, um das Entstehen großer Menschenansammlungen (z.B. Warteschlangen) zu verhindern, da diese die Gefahr einer verstärkten Verbreitung des Virus mit sich bringen. Die Mitgliedstaaten sollten sich koordinieren, um Gesundheitskontrollen nur auf einer Seite der Grenze durchzuführen.
Sicherstellung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs: Der freie Warenverkehr ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit von Waren. Dies gilt insbesondere für wichtige Güter wie Nahrungsmittel, einschließlich Nutztiere, lebenswichtige medizinische Produkte und Materialien sowie Schutzausrüstungen. Die Mitgliedstaaten sollten die Versorgungskette für wesentliche Produkte wie Medikamente, medizinische Geräte, Grundnahrungsmittel und verderbliche Lebensmittel sowie Nutztiere sicherstellen.
Montag, 16. März 2020/ EK / Europäische Union.
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